*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.6          Handlungsempfehlungen

Empfehlung 4-5    Mindestsozialleistungsquoten32

Angesichts der auch auf längere Sicht noch fortbestehenden Differenzierungen in den Arbeits- und Sozialsystemen der Europäischen Union wird die Prüfung von Mindestsozialleistungsquoten empfohlen, um zu verhindern, dass sich die Mitgliedsländer im Standortwettbewerb gegenseitig unterbieten. Diese müssten sich dabei verpflichten, bestimmte Anteile des Sozialbudgets am BIP nicht zu unterschreiten. Solche Quoten können wegen der Unterschiede in den Ausgangsniveaus nicht für alle Mitgliedsländer gleich hoch sein, sondern müssten z.B. nach Maßgabe der Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung differenziert sein, da die Sozialaufwendungen in der Regel überproportional mit dem Wohlstandsniveau wachsen.

Empfehlung 4-6    System europäischer Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte33

Es wird empfohlen, fortlaufend das System verbindlicher europäischer Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte auszubauen.34 Länder, die bereits ein höheres Maß an rechtlichem Schutz für abhängig Beschäftigte erreicht haben, sollten diese Standards jedenfalls nicht mehr unterschreiten.

Empfehlung 4-7    Einrichtung einer Sozialenquete-Kommission

Im Hinblick auf die Komplexität und die Dringlichkeit des Sachgebiets wird der Bundesregierung empfohlen, darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene eine Sozialenquete-Kommission eingerichtet wird.



32 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum von der CDU/CSU-Fraktion in 11.1.7.3.

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33 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum von der CDU/CSU-Fraktion in 11.1.7.3.

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34 Bereits existierende Mindeststandards sind beispielsweise die Richtlinien 98/59 EG Massenentlassung, 93/104 Arbeitszeitrichtlinie oder 94/58 Europäische Betriebsräte.

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