4.6
Handlungsempfehlungen
Empfehlung 4-5
Mindestsozialleistungsquoten32
Angesichts der auch auf längere
Sicht noch fortbestehenden Differenzierungen in den Arbeits- und
Sozialsystemen der Europäischen Union wird die Prüfung
von Mindestsozialleistungsquoten empfohlen, um zu verhindern, dass
sich die Mitgliedsländer im Standortwettbewerb gegenseitig
unterbieten. Diese müssten sich dabei verpflichten, bestimmte
Anteile des Sozialbudgets am BIP nicht zu unterschreiten. Solche
Quoten können wegen der Unterschiede in den Ausgangsniveaus
nicht für alle Mitgliedsländer gleich hoch sein, sondern
müssten z.B. nach Maßgabe der Pro-Kopf-Einkommen der
Bevölkerung differenziert sein, da die Sozialaufwendungen in
der Regel überproportional mit dem Wohlstandsniveau
wachsen.
Empfehlung 4-6 System
europäischer Mindeststandards für
Arbeitnehmerrechte33
Es wird empfohlen, fortlaufend das
System verbindlicher europäischer Mindeststandards für
Arbeitnehmerrechte auszubauen.34 Länder, die bereits ein höheres
Maß an rechtlichem Schutz für abhängig
Beschäftigte erreicht haben, sollten diese Standards
jedenfalls nicht mehr unterschreiten.
Empfehlung 4-7 Einrichtung einer
Sozialenquete-Kommission
Im Hinblick auf die Komplexität
und die Dringlichkeit des Sachgebiets wird der Bundesregierung
empfohlen, darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene
eine Sozialenquete-Kommission eingerichtet wird.
32 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
von der CDU/CSU-Fraktion in 11.1.7.3.
33 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
von der CDU/CSU-Fraktion in 11.1.7.3.
34 Bereits existierende Mindeststandards sind
beispielsweise die Richtlinien 98/59 EG Massenentlassung, 93/104
Arbeitszeitrichtlinie oder 94/58 Europäische
Betriebsräte.
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