*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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5.3.1.3    Politische Maßnahmen zur Patentierung

Politische Maßnahmen zur Patentierung schaffen einen wirtschaftlichen Anreiz, um Unternehmen und Erfinder zu Investitionen in neues Wissen zu bewegen. Die Produktion von Wissen setzt Investitionen in Forschung und Entwicklung voraus, deren Ertrag häufig unsicher ist. Geistige Eigentumsrechte geben ihren Besitzern für begrenzte Zeit das Recht, ein immaterielles Gut exclusiv zu verwerten. So    heißt es beispielsweise in den Zielen und Grundsätzen des TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights): „Der Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sollen zur Förderung der technischen Innovation sowie zur Weitergabe und Verbreitung von Technologie beitragen, dem beiderseitigen Vorteil der Erzeuger und Nutzer technischen Wissens dienen, in einer dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohl zuträglichen Weise erfolgen und einen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten herstellen.“

Allerdings begann mit der wachsenden ökonomischen Bedeutung seit Anfang der 80er Jahre ein Prozess, das Patentrecht auf den Bereich der belebten Natur, Pflanzen, Gene und Tiere auszudehnen.

1980 wurde in den USA das erste Patent auf eine Bakterie erteilt. 1998 wurde das erste Säugetier patentiert. In Europa verlief die Ausweitung der Patentierung mit geringer Verzögerung zeitlich fast parallel. 1981 patentierte das EPA den ersten Mikroorganismus. 1992 wurde das europäische Patent auf die sog. Krebsmaus erteilt. Außerdem wurden in zunehmenden Umfang Patente auf Pflanzen erteilt. Mit der europäischen Biopatent-Richtlinie wurde 199826 erstmals die Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere, auf menschliche Gene und Teile des menschlichen Körpers legalisiert. Die EU-Richtlinie legt fest, dass die Grenzen der Patentierbarkeit auch die Bereiche umfassen, die niemand „erfinden“ kann: Das Lebewesen und seine genetischen Grundlagen, seine Fähigkeit zu Wachstum, Differenzierung und Fortpflanzung.

International wurde mit dem TRIPS-Abkommen die Patentierung umfangreich und weitgehend gegen den Widerstand der Entwicklungsländer in der Uruguay-Handelsrunde des GATT neu definiert. Das Abkommen sieht mit engen Ausnahmen einen Patentschutz für Produkte und Produktionsprozesse auf allen Gebieten der Technik von zwanzig Jahren vor. Es setzt hohe Mindestanforderungen für den Schutz geistigen Eigentums und geht damit über die internationalen Konventionen zum Schutz des geistigen Eigentums hinaus, die von der WIPO (World Intellectual Property Organization) verwaltet werden.



26 Richtlinie 98/44 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatent-Richtlinie), Amtsblatt Nr. L 213 vom 30/07/1998: 0013–0021.

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