*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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5.3.1.6    Gesundheit

Das TRIPS-Abkommen verpflichtet die WTO-Mitgliedsländer, für alle Medikamente, die nach 1995 patentiert wurden, innerhalb von 20 Jahren einen Patentschutz einzuführen. Darüber hinaus spielt hier die Patentierung von Genen eine besondere Rolle. In der europäischen Richtlinie gilt der Patentschutz automatisch für alle Funktionen, die zum Zeitpunkt der Patenterteilung noch nicht bekannt waren, obwohl man wissenschaftlich davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Gene unterschiedlichste Funktionen hat. Damit können Konzerne, die ein Genpatent halten, alle zukünftig möglichen Anwendungen kontrollieren. Die Entwicklung neuer Medikamente auf der Grundlage patentierter Gene wird so weitgehend ausgeschaltet. Auch die Patentierung therapeutischer Verfahren ist äußerst umstritten. In den USA wurden bereits Patente auf gentherapeutische Verfahren vergeben, und auch beim EPA sind zahlreiche Anträge auf therapeutische Verfahren gestellt worden. Zwar sind sie bisher    in der europäischen Richtlinie nicht zulässig, doch dies wird in der Praxis weitgehend unterlaufen.

Folgende aktuelle Fälle aus dem Jahr 2000 verdeutlichen dies:

–    So erhielt die Firma Millenium Pharmaceuticals (USA) ein Patent auf ein Gen, mit dem Diagnose und Verhütung der Ausbreitung von Tumoren kontrolliert werden soll. Nach Ansicht der Firma kann dieses Gen Ärzten und Patienten entscheidende Informationen geben in der Beurteilung des Verlaufes von Krebserkrankungen der Brust, der Haut, von Magen und Darm, der Fortpflanzungsorgane, der Lunge, des Pankreas, der Lymphgefäße und anderer Organe.

–    Die John Hopkins University (USA) erhielt ein Patent auf ein Gen, das u.a. für die Diagnose von Dickdarmkrebs wichtig sein soll. Die General Hospital Corporation ließ ein Gen patentieren, das bei bestimmten Tumoren des Nervensystems die Ausbreitung der Krankheit steuern soll. (Knirsch 2001: 87)

In all diesen Fällen wurden nicht nur bestimmte Anwendungen, sondern die Gene mit all ihren Funktionen patentiert. Greenpeace stellte dazu fest: „Bei diesen erteilten Patenten stellt sich nicht nur die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen Entdeckung und Erfindung zu ziehen, oder was unter der Funktion eines Gens zu verstehen ist. Auch die konkreten Auswirkungen für Ärzte, Patienten und Krankenkassen müssen beurteilt werden. Die Folgen derartiger Patente können weit in die ärztliche Praxis hinein reichen. Zwar ist die Heilung vieler Erkrankungen in weiter Ferne, doch bei der Beurteilung des Krankheitsverlaufes, der Heilungsaussichten und der Wahl der bes­ ten Therapie erlangen bestimmte Gene als Hilfsmittel zur Diagnose zunehmende Bedeutung. Obwohl das Europäische Patentübereinkommen Patente auf therapeutische und diagnostische Verfahren am menschlichen Körper verbietet, sind die Patente so abgefasst, dass sich die Firmen die Zustimmung für entsprechende Verfahren in jedem einzelnen Fall vorbehalten könnten. So wurde im Patent der General Hospital Corporation sogar die Entnahme von Proben von Patienten und deren individuelle Untersuchung auf das fragliche Gen patentiert.“ (Knirsch 2001: 88)

So bilden Patente für Gene auch die Grundlage für Ansprüche, die aus der Ausweitung auf therapeutische Verfahren resultieren. Auch im Zusammenhang mit dem Brustkrebs-Gen BRCA befürchten Ärzte in England bspw. die Verdoppelung der Kosten, wenn sich die Firma Myriad mit ihrer Forderung auf Patentierung auf zwei wichtige Gene durchsetzt. Die Bundesärztekammer und der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen haben anlässlich des englischen Streits gegen die Patentierung von Brustkrebsgenen ausgesprochen. Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft forderte bereits 1997, dass die Wahlfreiheit der Ärzte bei Therapie und Diagnoseverfahren nicht angetastet werden dürfen und Heilverfahren von der Patentierung ausgeschlossen werden müssten.

Die besondere Betroffenheit der Entwicklungsländer wurde am Prozess der 37 Pharmakonzerne gegen Südafrika wegen Patentschutzverletzung bei der Herstellung von Aids-Medikamente deutlich.

Infolge dieser Entwicklung setzten die Entwicklungs- und Schwellenländer auf der WTO Konferenz eine Ausweitung der Möglichkeit von Zwangslizenzen durch, deren Bedingungen jetzt im TRIPS-Rat noch detailliert verhandelt werden. Im Rahmen der EU-“Strategie“ zur Armutsreduzierung werde ein Aktionsprogramm für eine beschleunigte Hilfe bei HIV/AIDS, Malaria und TBC entwickelt. Im Kern ihrer Lösungsbemühungen stehen darüber hinaus die Einrichtung eines Finanzfonds sowie freiwillige Anstrengungen von Pharmaunternehmen, neueste, wirksame und noch unter Patentschutz stehende Mittel kostenlos oder zumindest zu deutlich reduzierten Preisen abzugeben.




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