5.3.2.2 Wissen und
Information und ihre Bedeutung für informationelle
Kompetenz
Die folgenden
Ausführungen (bis einschließlich Punkt5.3.2.6) beziehen
sich im Wesentlichen auf Kuhlen (Kuhlen 2001).
Informationskompetenz wird bisher im Wesentlichen als Zugang zu den
technischen Ressourcen bzw. zu den elektronischen Netzwerken
behandelt (z.B. Schulen ans Netz). Sie müssen durch
Maßnahmen zur informationellen Bildung ergänzt werden,
insbesondere durch Informationskompetenz. Dies bedeutet, die
Informations- und Kommunikationsressourcen sind methodisch
abgesichert und kritisch zu nutzen. Dazu gehört auch, dass der
Zugang zu und Zugriff auf Wissen und Information nicht von der
Verwertungssicht dominiert wird, sondern alle in die Lage versetzt
werden sollen, Zugriff auf Informationen zu erhalten, die
entsprechenden Ressourcen zu kennen und die Methoden der
Informationsverarbeitung zu beherrschen. „Das Postulat der
informationellen Selbstbestimmung, vom Bundesverfassungsgericht
zunächst als Aufgabe des Datenschutzes formuliert, sollte als
Recht des freien Umgangs mit Informationen neu formuliert
werden.“ (Kuhlen 2002: 18) Dies schließt den
kommerziellen Anspruch auf Verwertung von Wissen und Informationen
nicht aus, es erkennt nur neben der auf Gewinn abzielenden
Verwertung von Wissen und Information das Recht auf offenen
Informationsaustausch zu fairen Bedingungen an.
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