Petitionsausschuss - Jahresbericht 2002
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Deutscher Bundestag | Drucksache 15/920 |
15. Wahlperiode | 21.05.2003 |
Bericht
des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2002
K u r z f a s s u n g
Allgemeine Bemerkungen über die Ausschussarbeit
Anzahl und Schwerpunkte der Eingaben
Die Gesamtzahl der abschließend behandelten Petitionen betrug im Jahre 2002 22.668 gegenüber 17.550 im Jahr 2001. Dies bedeutet, dass der Petitionsausschuss trotz eines weiterhin rückläufigen Eingabeaufkommens die Anzahl der Petitionen, die bearbeitet und einer Erledigung zugeführt wurden, gegenüber dem Vorjahr um 5.118 Eingaben steigern konnte.
Hinzu kommt eine Steigerung der zu bearbeitenden Nachträge um zirka 4 v.H., in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen präzisierten oder erweiterten und dem Petitionsausschuss mitunter umfangreiche Unterlagen zusandten.
13.832 Eingaben gingen im Jahr 2002 beim Petitionsausschuss ein. Dies entspricht durchschnittlich 55 Eingaben pro Arbeitstag. Gegenüber 15.765 Eingaben im Vorjahr ist eine Abnahme der Neueingänge um 1.933 - in Prozentzahlen ausgedrückt um 12 v. H. - zu verzeichnen.
Betrachtet man die Verteilung der Petitionen auf die einzelnen Bundesministerien, so ist nach wie vor das frühere Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (seit Beginn der 15. WP Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherung) mit 3.577 Petitionen das Ressort, zu dem die bei weitem meisten Eingaben eingingen. Gemessen am Gesamtvolumen der eingegangenen Petitionen entfallen über 25 v.H. der Eingaben auf das BMA, nunmehr BMWA bzw. BMGS. Mit einem jeweils etwa gleich hohen prozentualen Anteil am Gesamtaufkommen der Eingänge folgen das Bundesministerium des Inneren mit 1.749 und das Bundesministerium der Justiz mit 1.393 Petitionen.
Geringfügige Zuwächse in den Eingangszahlen hatten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu verzeichnen.
Sowohl die Anzahl der Sammelpetitionen, also der Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden, als auch die Anzahl der Massenpetitionen, also der Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt (z. B. Postkartenaktionen), sind im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um etwas mehr als 10 v.H. zurückgegangen. Es dominierten die Themenbereiche Überführung von Rentenansprüchen, Asylangelegenheiten und Maßnahmen gegen den internationalen Terror vor dem Hintergrund der Terroranschläge gegen die USA am 11. September 2001.
Die Anzahl der Bitten zur Gesetzgebung hat sich von 6.466 Legislativpetitionen im Jahr 2001 auf 5.030 Legislativpetitionen im Jahr 2002 verringert. Die Anzahl der Beschwerden belief sich auf 8.802 Petitionen im Jahr 2002 gegenüber 9.299 im Jahr 2001.
Wenn man die Anzahl der Petitionen ermittelt, die auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landes durchschnittlich entfällt, so erhält man einen aussagekräftigen Vergleich der Anzahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern kommt.
Das Land mit den wenigsten Eingaben, nämlich mit 89 pro eine Million Einwohner, ist das Saarland. Schleswig-Holstein weist im Berichtszeitraum in den alten Bundesländern mit 145 Eingaben pro eine Million der Bevölkerung die höchste Eingabenzahl auf. In den neuen Bundesländern liegt Sachsen mit 319 Petitionen, gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Eingabenzahl an der Spitze.
Aufgegliedert nach Geschlechtern kann der Statistik entnommen werden, dass über 60 v.H. der Eingaben von Männern eingereicht werden. Zirka 27 v.H. der Eingaben stammen von Frauen. Der Rest der Eingaben stammt von Organisationen und Verbänden.
Eine exakte Aussage darüber, in welcher Größenordnung Petitionsverfahren positiv erledigt werden, lässt sich nicht pauschal treffen, da viele Petitionen bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens erledigt werden können. Allein die Einschaltung des Petitionsausschusses bewirkt häufig, dass ein evtl. vorhandener Ermessensspielraum zugunsten des Petenten ausgeschöpft wird und der Fall damit bereits positiv abgeschlossen werden kann. Bei anderen Fällen sind komplexere Moderationsverfahren mit Anhörung aller Beteiligten (z.B. bei Ortsbesichtigungen) notwendig, aber auch in diesem Rahmen zeichnen sich oftmals bereits Lösungswege für die Beteiligten ab. Alles in allem kann bei nahezu jeder zweiten Petition etwas für die Petenten erreicht werden. Dies ist zwar nicht immer die gewünschte Lösung, aber es ist oftmals ein Kompromiss, der von den Beteiligten als akzeptabel angenommen wird.
Insgesamt 675 Vorgänge erreichten den Petitionsausschuss, ohne die Voraussetzungen für eine parlamentarische Behandlung zu erfüllen. Es waren dies beispielsweise Eingaben, für die nach der verfassungsmäßigen Ordnung die Zuständigkeit der Landesvolksvertretungen gegeben ist. Dabei handelt es sich überwiegend um Beschwerden über Landeseinrichtungen.
Aufgrund der verfassungsmäßig garantierten richterlichen Unabhängigkeit ist der Petitionsausschuss nicht befugt, Beschwerden über gerichtliche Entscheidungen zu bearbeiten, die Urteile zu überprüfen, sie aufzuheben oder abzuändern. Auch im Jahr 2002 war vielen Petentinnen und Petenten deshalb mitzuteilen, dass der Deutsche Bundestag aufgrund der Gewaltenteilung keine parlamentarische Prüfung von Gerichtsverfahren vornehmen kann.
Zu den Eingaben, die der Deutsche Bundestag nicht parlamentarisch behandeln kann, gehören auch solche, die bloße Mitteilungen, Belehrungen, Vorwürfe, Anmerkungen und Meinungsäußerungen ohne materielles Verlangen (das sogenannte "Petitum") enthalten. Sie bildeten im Berichtsjahr wieder die häufigste Kategorie der nicht als Petitionen behandelbaren Eingaben. In der überwiegenden Mehrzahl wurden zivilrechtliche Angelegenheiten vorgetragen, Bitten um Rechtsauskünfte geäußert aber auch allgemeine menschliche Probleme sowie Fragen und Meinungsäußerungen vorgetragen. Diese Eingaben boten ein breites Spektrum von Themen, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Es gab kaum einen Bereich des Alltagslebens und der Politik, der nicht angesprochen wurde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes, die mit der Beantwortung dieser Eingaben betraut sind, legten Wert darauf, nahezu alle Zuschriften umfassend zu beantworten. Diese -Dienstleistung- des Petitionsausschusses kommt teilweise den Diensten eines Bürgerbüros sehr nahe. Es geht hier um mehr, als nur den Versuch zu vermitteln, den Bürgerinnen und Bürgern eine passende Antwort zu geben; sie sollen mit ihren Problemen ernst genommen werden. Das gleiche gilt auch bei der Beantwortung der zahlreichen telefonischen Anfragen an den Petitionsausschuss.
Im Jahr 2002 erreichten den Petitionsausschuss auch zahlreiche Eingaben per E-Mail. Nach der geltenden Rechtslage genießen Petitionen den Schutz des Artikels 17 Grundgesetz nur, wenn sie schriftlich eingereicht werden, worunter die eigenhändige Namensunterschrift oder Unterzeichnung mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu verstehen ist. Eingaben ohne Unterschrift sind vom Grundrechtsschutz ausgespart. Dementsprechend hat der Petitionsausschuss auf der Grundlage des § 110 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in seinen Verfahrensgrundsätzen auch vorgesehen, dass Petitionen schriftlich einzureichen sind und die Schriftform nur bei Namensunterschrift gewahrt ist. Die Einsender von E-Mails wurden daher, sofern es sich um neue Eingaben handelte, gebeten, die Eingabe erneut unter vollständiger Angabe ihrer Anschrift unterschrieben an den Petitionsausschuss zu senden. Verstärkt wurde allerdings auch schon die im Dezember 2001 vorgenommene Erweiterung des Internetangebots des Deutschen Bundestages genutzt, wodurch auf der Homepage (www.bundestag.de) unter der Rubrik "Kontakt" eine Hilfestellung zur Einreichung einer Petition und ein Formular zum Herunterladen aus dem Netz angeboten wird. Dieses Formular erleichtert die Einreichung einer Petition insofern, als es ein Grundgerüst an strukturierten Angaben zur Person und dem Anliegen vorsieht.
Sitzungen des Petitionsausschusses
Im Jahr 2002 fanden 17 Sitzungen des Petitionsausschusses statt, in denen 243 Petitionen zur Einzelberatung und 22.425 zur Sammelberatung aufgerufen wurden. Die Ergebnisse seiner Beratungen legte der Petitionsausschuss dem Bundestag als Beschlussempfehlungen zur Erledigung der Petitionen in Form von 109 Sammelübersichten vor. Diese Sammelübersichten sind im Internet als BT-Drucksachen eingestellt. Zu drei Sammelübersichten wurden von Seiten der Fraktion der PDS Änderungsanträge gestellt. Zu einer Sammelübersicht wurde ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Sämtliche Änderungsanträge fanden nicht die parlamentarische Mehrheit und wurden vom Plenum abgelehnt.
Der Bericht des Ausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2001 (BT-Drs. 14/9146) erschien am 5. Juni 2002 und wurde am selben Tag von der Vorsitzenden im Beisein der Obleute der Fraktionen im Petitionsausschuss an Bundestagspräsident Thierse übergeben. Eine ausführliche Beratung des Tätigkeitsberichts fand am 28. Juni 2002 statt (Plenarprotokoll 14/246).
Ausübung der Befugnisse
Im Berichtszeitraum machte der Ausschuss auch von den ihm aufgrund des Gesetzes nach Art. 45c bzw. Art. 43 des Grundgesetzes eingeräumten Befugnissen Gebrauch, indem er Befragungen von Regierungsvertretern, Akteneinsichtnahmen und Ortsbesichtigungen durchführte. Darüber hinaus fanden zahlreiche erweiterte außerordentliche Berichterstattergespräche mit Vertretern der Bundesregierung oder nachgeordneten Bundesbehörden statt.
Im Rahmen der Beratung einer gegen die Strombaumaßnahmen an der Elbe gerichteten Petition wurde noch vor der Flutkatastrophe eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Hierzu waren Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Vertreter der zuständigen Wasser- und Schiffahrtsdirektion, Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Vertreter des Bundesamts für Naturschutz geladen. Der Ausschuss informierte sich eingehend über das Für und Wider der Strombaumaßnahmen, deren wirtschaftliche Bedeutung sowie über die möglichen ökologischen Auswirkungen. Schon vor der Flutkatastrophe an der Elbe erschienen die immer wieder geäußerten ökologischen Bedenken - wie etwa die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit als Folge der Einengung bzw. Begradigung des Flussbettes - berechtigt.
Der Petitionsausschuss beschloss folglich, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, die gegen die Strombaumaßnahmen an der Elbe gerichtete Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - zur Berücksichtigung zu überweisen. Er forderte alle Beteiligten auf, das bisherige Strombaukonzept zu überdenken und gemeinsam nach einer umweltverträglichen Gesamtlösung für die Elbe zu suchen. Diese Beschlussempfehlung zielte darauf ab, die Bundesregierung in ihrem Vorhaben zu bestärken, eine Überprüfung der Strombaumaßnahmen hinsichtlich ihrer Hochwasserrelevanz vorzunehmen und den Weg frei zu machen für die Entwicklung eines Elbegesamtkonzeptes, das die ökologischen Belange angemessen berücksichtigt und auf diese Weise mit dazu beiträgt, dass es nicht zu weiteren Hochwasserkatastrophen kommen kann.
Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung oder Erwägung
Im Rahmen der Möglichkeiten, die nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zur Erledigung einer Petition in Betracht kommen (vgl. Anlage 9 IV, Ziffer 7.14. ff), sind die Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse von hervorgehobener Bedeutung. Ein Beschluss, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist ein Ersuchen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Lautet der Beschluss, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen, so handelt es sich hierbei um ein Ersuchen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Auch wenn der Bundesregierung eine vergleichsweise kurze Frist gesetzt wird, innerhalb derer der Petitionsausschuss eine Antwort auf die Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse erwartet, bedeutet dies nicht, dass die Petitionen nach der Beschlussfassung grundsätzlich zügig erledigt und abgeschlossen werden können. In vielen Petitionsverfahren gibt sich der Petitionsausschuss mit der Antwort der Bundesregierung nicht zufrieden und sieht sich zu weiteren Nachfragen beziehungsweise zum Gespräch mit einem Regierungsvertreter veranlasst. Derartige Ladungen von Regierungsvertretern fanden im Berichtszeitraum sechs Mal statt.
Im Jahr 2002 überwies der Deutsche Bundestag der Bundesregierung 22 Petitionen zur Berücksichtigung und 32 zur Erwägung.
Von diesen zur Berücksichtigung beziehungsweise zur Erwägung überwiesenen Petitionen wurden im Berichtsjahr positiv erledigt 4 Berücksichtigungsfälle und 4 Erwägungsfälle. In 7 Berücksichtigungs- und 8 Erwägungsfällen wurde dem Anliegen nicht entsprochen. Noch offen sind am Ende des Berichtsjahres 11 Berücksichtigungs- und 20 Erwägungsfälle.
Von Interesse ist allerdings auch eine Betrachtung, die die in den unmittelbaren Vorjahren 1999 bis 2001 nicht abgeschlossenen Berücksichtigungs- und Erwägungsfälle einbezieht.
Von insgesamt 9 offenen Fällen aus den Jahren 1999 bis 2001, in denen das Votum "Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung" lautete, trug die Bundesregierung im Berichtszeitraum in einem Fall zu einer positiven Lösung bei, so dass in 8 Fällen immer noch eine Lösung aussteht.
In den 467 noch nicht abgeschlossenen Petitionen, in denen das Votum "Überweisung an die Bundesregierung zur Erwägung" lautete, konnte im Berichtszeitraum in 9 Fällen eine positive Erledigung erreicht werden. In 6 Fällen fiel die Antwort negativ aus, so dass aus diesem Zeitraum noch 452 Petitionen mit Erwägungsbeschlüssen in Bearbeitung sind.
Vor diesem Hintergrund ist der Petitionsausschuss einmal mehr darauf bedacht, die Antworten der Bundesregierung auf Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse mit besonderem Nachdruck einzufordern. Dass dabei auch Ausdauer belohnt werden kann, zeigt das seit Beginn der 90er Jahre andauernde Petitionsverfahren, in dem die zivile Nutzung des Truppenübungsplatzes "Vogelsang" in der Eifel gefordert wurde. Nachdem der Deutsche Bundestag im Jahr 1997 beschlossen hatte, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, hat sich der Petitionsausschuss wiederholt von der Bundesregierung über den Stand der getroffenen Maßnahmen zu dem Berücksichtigungsbeschluss berichten lassen. Im November 2002 teilte das Bundesministerium der Finanzen dann endlich mit, dass der der Nutzung zugrunde liegende Vertrag mit den belgischen Streitkräften Ende 2004 auslaufen werde. Einer zivilen Nutzung stehe dann nichts mehr im Wege.
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
Auch auf internationaler Ebene informierten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses über aktuelle Fragen des Ombudsmann- und Petitionswesens. Sie führten mit verschiedenen Ansprechpartnern Gespräche und stellten die Arbeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages dar.
Vom 5. bis 7. Mai 2002 nahm die Vorsitzende des Petitionsausschusses an einer Festveranstaltung der österreichischen Volksanwaltschaft in Wien teil. Aus Anlass des 25jährigen Jubiläums der Einrichtung wurde die Volksanwaltschaft im Parlament in Wien in herausragender Form mit Ansprachen des österreichischen Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, der Präsidenten der obersten österreichischen Gerichte und des Präsidenten des österreichischen Bundesrechnungshofs gewürdigt. Anschließend trafen sich die Vorsitzenden der deutschsprachigen Petitionsausschüsse und die deutschsprachigen Bürgerbeauftragten zu Beratungen.
Vom 21. - 24. Mai 2002 nahm eine sechsköpfige Delegation des Petitionsausschusses unter Leitung der Vorsitzenden an der VI. Europäischen Ombudsmann-Konferenz in Krakau/Polen teil.
Die Konferenz wurde am 21. Mai 2002 in der Universität von Krakau feierlich eröffnet. In ihren Festreden würdigten der Präsident des Europäischen Ombudsmann-Instituts, der Ministerpräsident der Republik Polen, der Präsident der Universität von Krakau und der Ombudsmann der Republik Polen die Stellung der Einrichtungen, die befugt sind, Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten und zu einem Ausgleich der verschiedenen widerstrebenden Interessen beizutragen.
Am 3. Juni 2002 empfing der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine elfköpfige chinesische Delegation unter der Leitung des Direktors des Petitionsbüros beim Staatsrat, Herrn Zhou Zhaoshun. Die Delegation ließ sich ausführlich die Arbeit und Organisation des Petitionsausschusses erläutern.
Besonderen Raum nahm der Besuch einer siebenköpfigen Delegation des Petitionsausschusses der National-versammlung von Bulgarien vom 10. - 15. Juni 2002 ein. Die vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Prof. Dr. Ljuben Kornesov, geleitete Delegation führte einen ausführlichen Meinungsaustausch über Fragen der rechtlichen Ausgestaltung des Petitionsrechts in der Bundesrepublik Deutschland, die Petitionsbearbeitung im Deutschen Bundestag und die Organisation des Ausschussdienstes.
Am 26. Juni 2002 erhielt der Petitionsausschuss Besuch von einer sechsköpfigen Delegation der vietnamesischen Nationalversammlung unter der Leitung von Frau Nguyen Thi Hoai Thu. Die Gäste nahmen an der 74. Sitzung des Petitionsausschusses teil und konferierten anschließend über die Struktur und Arbeitsweise des Petitionsausschusses sowie seine Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems.
Im September 2002 weilte eine fünfköpfige Delegation von Rechtsexperten und Rechtspolitikern aus dem Südsudan auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung beim Petitionsausschuss. Die Gäste wollten sich über die Aufgaben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages informieren und mögliche Anregungen zur Beilegung des in ihrem Lande schwelenden Konfliktes sowie zum Aufbau eines neuen tragfähigen Rechtsgefüges zu erhalten, das auch Aspekte des Petitionsrechts berücksichtigt.
Öffentlichkeitsarbeit
Anlässlich der Übergabe des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2001 fand im Juni 2002 eine Pressekonferenz statt, in der die Vorsitzende, begleitet von den Obleuten der Fraktionen, den Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen Rede und Antwort stand. In weiteren Pressekonferenzen des Berichtsjahres wurde über aktuelle Ereignisse, Fragen und Entwicklungen rund um das Petitionswesen berichtet.
Darüber hinaus wurden die im Internet über den Petitionsausschuss eingestellten Informationen überarbeitet und der Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2001 sowie die Beratung in der 246. Sitzung des Deutschen Bundestages in die Homepage integriert.
Besonderes Augenmerk legte der Petitionsausschuss darauf, im Rahmen der vom 24. bis 26. April 2002 vor und im Reichstagsgebäude stattfindenden "Tage der Ein- und Ausblicke" seine Mitglieder, seine Arbeitsweise und allgemein das Petitionswesen in Deutschland umfassend darzustellen und der interessierten Öffentlichkeit unmittelbar und persönlich zu Informationen zur Verfügung zu stehen.
Im Übrigen stand der Petitionsausschuss örtlichen, regionalen und überregionalen Medien- und Pressevertretern als tägliche Anlaufstelle für Informationen anlässlich der Beratungen von Petitionen zur Verfügung.
Die Ressorts - Hervorzuhebende einzelne Anliegen
Auswärtiges Amt
Ungeachtet dessen, dass sich die bereits in den Vorjahren zu beobachtende fallende Tendenz beim Eingabeaufkommen auch in diesem Berichtszeitraum fortsetzte, bildeten Beschwerden über abgelehnte Visaanträge für Besuchsreisen oder zur Familienzusammenführung nach wie vor den Schwerpunkt.
Auch die angespannte Lage im Nahen Osten und die drohende Kriegsgefahr veranlasste viele Bürgerinnen und Bürger, den Deutschen Bundestag aufzufordern, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für die Erhaltung des Weltfriedens einzusetzen. Durch eine vorausschauende Außenpolitik solle erreicht werden, dass internationale Konflikte nicht mehr durch den Einsatz militärischer Mittel, sondern möglichst auf dem Verhandlungswege friedlich beigelegt werden.
In weiteren Eingaben wurde der Petitionsausschuss aufgefordert, sich insbesondere für den Erhalt der Menschenrechte und insbesondere für ein weltweites Verbot der Todesstrafe einzusetzen.
Hilfe für einen Wiederkehrer zum Zwecke der Ausbildung
Der Petent, ein junger Mann indischer Herkunft, war in der Bundesrepublik geboren und lebte mit seiner Familie bis zu seinem elften Lebensjahr in Rheinland-Pfalz. Als sein damals zehnjähriger Bruder Opfer eines Gewaltverbrechers wurde, zog die Familie wegen der schweren Traumatisierung zunächst in die deutschsprachige Schweiz, nach einigen Jahren dann zurück nach Indien. Der Petent traf dort auf Schwierigkeiten bei der Anerkennung seines Schweizer Schulabschlusses und fand sich in der Ursprungsheimat seiner Familie nicht gut zurecht. Deshalb wollte er gern nach Rheinland-Pfalz zurückkehren.
Ein großes Unternehmen erklärte sich aufgrund des überdurchschnittlichen Ergebnisses des Petenten beim Einstellungstest und seinem positiven Vorstellungs-gespräch bereit, ihm einen Ausbildungsplatz als Chemikant anzubieten. Doch der Petent erhielt nicht das erforderliche Einreisevisum, da das Ausländeramt die Zustimmung verweigerte.
Der von einem Vertreter des Petenten eingeschaltete Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz konnte mangels eines Weisungsrechts des Landes in Ausländerfragen in der Petition nicht helfen und bat daher den Petitionsausschuss, sich der Sache anzunehmen.
Die Prüfung der Eingabe ergab unter Einbeziehung von Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) sowie des Auswärtigen Amtes (AA), dass die Anwerbestoppausnahmeverordnung für eine Einreise des Petenten zur Erstausbildung in die Bundesrepublik keine Handhabe bot. Dennoch sagte das BMA zu, eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, wenn dem Petenten die Einreise aus humanitären Gründen erlaubt würde. Dies vor allem im Hinblick auf das Schicksal seines Bruders als Grund für die frühere Ausreise.
Der Petitionsausschuss sah sich mit Bedenken des Ausländeramtes konfrontiert, das nach wie vor die Bedingungen für eine Einreise als sogenannter "Wiederkehrer" im Sinne von § 16 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AuslG) nicht erfüllt sah. Danach setzt das Recht auf Wiederkehr nicht nur eine vor Ausreise erreichte Aufenthaltsverfestigung voraus, sondern die Rückkehr vor Vollendung des 21. Lebensjahres, einen mindestens sechsjährigen Schulbesuch im Bundesgebiet und die Höchstdauer von fünf Jahren für den Zwischenaufenthalt im Ausland. Vor allem letztere Bedingungen erfüllte der Petent nicht, da er die Schule altersbedingt nur fünf Jahre in der Bundesrepublik und anschließend in der Schweiz besucht hatte. Durch die Zwischenstation in der Schweiz lag auch seine Ausreise länger zurück.
Der Petitionsausschuss führte ein erweitertes Berichterstattergespräch mit Vertretern des BMA, des AA sowie des rheinland-pfälzischen Innenministeriums durch, in dem die Beteiligten einvernehmlich feststellten, dass die Zulassung des Petenten zu der von ihm angestrebten Ausbildung durch ein besonderes öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz wurde schließlich gebeten, die zuständige Ausländerbehörde aufzufordern, die Angelegenheit erneut unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes zu prüfen.
Die Ausländerbehörde schloss sich unter Berufung auf
ein jüngeres Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes der
Auffassung des Petitionsausschusses an, die Versagung der
Wiederkehr im Falle des Petenten als besondere Härte
einzustufen. Zwar