BUNDESREGIERUNG PLANT GRUNDGESETZÄNDERUNG Auslieferung an EUStaat ermöglichen(re) Deutsche sollen künftig an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof ausgeliefert werden können. Die Bundesregierung plant zu diesem Zweck eine Änderung des Grundgesetzes und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/2668) vorgelegt. Künftig soll es nach ihren Vorstellungen möglich sein, durch Gesetz eine abweichende Regelung von der Bestimmung in Artikel 16 (Absatz 2) des Grundgesetzes zu ermöglichen. Dort ist bislang festgelegt, dass kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden darf. Die Regierung erläutert, mit Blick auf die EU nehme sie den Impuls "zügig" auf, der von der Sondertagung des Europäischen Rates im vergangenen Oktober im finnischen Tampere über die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU ausgegangen sei. Aus dem dann erforderlichen Gesetz müsse sich ergeben, unter welchen Bedingungen Deutsche künftig an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeliefert werden dürften. Die Regierung weist zudem darauf hin, es bestehe auch die Verpflichtung, dem Internationalen Gerichtshof zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien auf dessen Ersuchen auch eigene Staatsangehörige zu überstellen. Eine ähnliche Regelung würde im Falle des internationalen Strafgerichtshofs gelten, der für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Ruanda zuständig ist. |