Was leistet die Novelle der Freiwilligendienste?
12.12.01 Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Die bisherige rudimentäre Regelung des freiwilligen sozialen
und ökologischen Jahres und der Freiwilligendienste im Ausland
wird in der Novelle als jugendpolitische Maßnahme verankert.
Damit kommen die Regierungsfraktionen direkt der Forderungen vieler
Jugendlicher nach, die Rahmenbedingungen für freiwilliges
Engagement zu verbessern. Seit Jahren ist das Angebot an Stellen
für die hohe Nachfrage viel zu gering.
Künftig werden durch das Gesetz die Einsatzfelder über
den sozialen und ökologischen Bereich hinaus erweitert. Das
freiwillige Jahr ist ein Lerndienst, den Jugendliche auch im
kulturellen und sportlichen Bereich, sowohl im In- als auch im
Ausland leisten können. Stellen in Museen, Bibliotheken, in
sozio- kulturellen Zentren, im Bereich des Verbraucherschutzes, die
Erweiterung der Einsatzstellen bei Einrichtungen der
Erinnerungsarbeit und im Denkmalschutz werden dadurch
ermöglicht.
Erfahrungen, die Jugendliche in dieser Zeit sammeln, wirken sich
stärkend auf die Förderung der sozialen und
interkulturellen Kompetenz aus. Diese Fähigkeiten können
am Ende des Freiwilligen Dienstes durch ein Zeugnis bescheinigt
werden. Gerade hierdurch erwarten Bündnis 90/Die Grünen
eine Aufwertung des freiwilligen Engagements. Die Einbindung in
konkrete Arbeitszusammenhänge der jeweiligen Arbeitsstelle,
kann die Entscheidung von Jugendlichen über künftige
Ausbildungswünsche und ihren Beruf klären helfen. Diese
Orientierungsmöglichkeit ist gerade für
Schulabgänger nicht zu unterschätzen. Wir legen Wert
darauf, dass es in der Inanspruchnahme des Freiwilligendienstes
keine Hierarchie der schulischen Vorbildung geben darf und dass
diese Maßnahme für Jugendliche mit Migrationsintergrund
gleichermaßen offen steht. Mit der Novelle wird es für
alle Jugendlichen möglich, sich nach Ende der
Vollzeitschulpflicht in einem freiwilligen Jahr zu
engagieren.
In der Novelle wird ein 5-wöchiges pädagogisches
Begleitseminar für die Jugendlichen im In- und Ausland
festgelegt. Diese Zeit wurde gerade von den Vertreterinnen der
Freiwilligen gefordert. In ihren Augen ist sie unter anderem
für den Erfahrungsaustausch und für Projekte unabdingbar.
Wir sind dieser Forderung gerne nachgekommen, da der
Lerndienstcharakter der Maßnahme dadurch unterstrichen wird.
Dieses Seminar wird vom Ministerium für Frauen, Jugend und
Senioren finanziell gefördert. Des weiteren kann der
freiwillige Dienst nun auch mit Unterbrechungen geleistet werden.
Dies ist vor allem für Jugendliche wichtig, die eine Wartezeit
überbrücken müssen.
Im Auslandsdienst wird die pädagogische Begleitung zu einer
zweiwöchigen Vorbereitungszeit im Inland, einem eventuell
nötigen Sprachkurs im In- oder Ausland, zu zwei Wochen
pädagogischer Begleitung im Ausland und zu einer Woche
Nachbereitungsseminar im Inland zusammen gefasst. Diese
Stückelung erschließt sich aus der Vorbereitung auf eine
neue Lebenssituation im Ausland, die andere Anforderungen an die
Jugendlichen stellt als der Inlandsdienst.
Für Bündnis 90/Die Grünen ist von entscheidender
Bedeutung, dass mit der Novelle ein weiterer Schritt in die
Richtung einer Zivildienstkonversion gegangen wird. Der
Freiwilligendienst wird künftig als Zivildienst anerkannt.
Dies nimmt zum einen dem Zivildienst den Zwangscharakter des
Arbeitsdienstes, führt zum anderen aber dazu, dass der
positive Aspekt des sozialen Engagements von Jugendlichen erhalten
bleibt, ohne dabei Arbeitsplätze zu ersetzen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern nun die Bundesländer
auf, sich für eine Erweiterung des freiwilligen Engagements
einzusetzen, da die Träger für die neuen Stellen von den
Bundesländern anerkannt und auch gefördert werden.
Grundsätzlich wird die Novelle von Bündnis 90/Die
Grünen als notwendiger Schritt in die Richtung einer
eindeutigeren Regelung des freiwilligen Engagements gewertet, die
nach wie vor aussteht.