Reformbedarf bei der Beamtenversorgung soll gesetzlich geregelt werden
Berlin: (hib/WOL) Den Entwurf eines Versorgungsänderungsgesetzes 2001 haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (14/7064). Damit soll der festgestellte Reformbedarf auch bei der Beamtenversorgung erfolgen, nachdem im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherungen entsprechende Reformen bereits umgesetzt worden seien. Hintergrund für das Versorgungsänderungsgesetz 2001 seien steigende Ausgaben, die bei der Beamtenversorgung ebenso anstünden wie in anderen Alterssicherungssystemen auch. In der Vorlage wird ausgeführt, auf Grund der allgemeinen demografischen Entwicklung, der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten und als Folge der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 60er und 70er Jahren stehe die Beamtenversorgung vor erheblich steigender Ausgaben.
Der Gesetzentwurf, so die Begründung, übertrage die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung "wirkungsgleich und systemgerech" auf die Beamtenversorgung. Vorgesehen ist ein geringerer Anstieg der Versorgungsbezüge im Zuge von acht Versorgungsanpassungen ab dem Jahre 2003. Darüber hinaus sollen die aktiven Beamten in die gesetzliche Förderung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen werden. Ferner ist ein weiterer Aufbau der Versorgungsrücklage sowie eine Absenkung der Hinterbliebenenversorgung bei gleichzeitiger Einführung eines Kindergeldzuschlages zum Witwengeld geplant.
Neben einer stetigen Steigerung der Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten bewege sich das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter bei Beamten auf Grund der hohen Zahl von Frühpensionierungen in den letzten Jahren konstant auf dem niedrigen Niveau von rund 59 Jahren, heißt es in dem Entwurf. Durch diese beiden Faktoren habe sich die durchschnittliche Pensionslaufzeit auf derzeit rund 20 Jahre verlängert und führe damit zur einer merklichen Kostensteigerung der öffentlichen Haushalte. Zudem entstehe als Folge der erheblichen Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst mittelfristig ein "Versorgungsberg", durch den die Haushalte mit besonders hohen Ausgaben belastet würden.
Den Prognosen zufolge werden die Aufwendungen der Gebietskörperschaften von derzeit etwa 43 Milliarden DM bis zum Jahr 2030 auf rund das 3,5-fache (150,5 Milliarden DM) ansteigen. Dadurch entstehe ein erhebliches Finanzierungsproblem, weil die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der Steuereinnahmen im gleichen Zeitraum voraussichtlich wesentlich geringer ausfalle als die Ausgabenerhöhung. Mit geplanten acht Versorgungsanpassungen und einer Abflachung der Versorgungsbezüge in gleichen Schritten solle der Höchstversorgungssatz von derzeit 75 Prozent auf 71,75 Prozent abgesenkt werden. In dem Entwurf wird dargelegt, eine bundeseinheitliche Regelung sei erforderlich, da Regelungen über die Alterssicherung insbesondere für die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ein besonderes Gewicht hätten.