Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 02/2002 >
02/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Abfallentsorgung unter Tage neu regeln

(um) Die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Unter-Tage-Deponien (UTD) sowie die Verwendung von Sonderabfällen als Versatz in Baustoffen für Bergwerke will die Bundesregierung mit einer Verordnung über den "Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung im Abfallverzeichnis" neu regeln (14/8197).

Gleichzeitiges Ziel der vorgelegten Verordnung ist es, die Verwendung von höherwertigen metallhaltigen Abfällen als Baustoffversatz auszuschließen und Metalle durch Recyclingverfahren wiederzugewinnen.

Die Regierung bezieht sich dabei auf eine rückläufige Tendenz bei der Sonderabfalllagerung in UTD und der kontinuierlichen Zunahme des Anteils besonders überwachungsbedürftiger Abfälle beim Baustoffversatz in Bergwerken mit heute 40 Prozent gegenüber 20 Prozent im Jahr 1994.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass vor allem ein als Baustoffversatz in Bergwerken verwendeter Sondermüll nicht mit Lebewesen in Berührung kommt und ein Kontakt zum Gruben- oder Grundwasser ausgeschlossen ist.

Die Verordnung richtet sich außerdem darauf, die Verwendung von Versatzbaustoffen ausschließlich auf den Ausbau in Berwerken zu begrenzen und zu verhindern, dass Hohlräume im Bergbau für eine Entsorgung genutzt werden. Im Weiteren ist die gesetzliche Regelung darauf gerichtet, Abfälle mit Metallgehalt durch metallurgische Recyclingverfahren wieder in den Produktionsprozess zurückzuführen.

Betroffen seien dabei insbesondere Filterstäube aus der Stahlindustrie mit Zinkanteilen von bis zu 30 Prozent.

Laut Begründung widerspricht der Einsatz solcher wertvollen Stoffe als Versatzmaterial dem Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Danach seien natürliche Ressourcen vielmehr zu schonen und der Abfall nach seiner Art und Beschaffenheit angemessen zu verwerten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202075b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion