Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 02/2002 >
02/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

HOCHSCHULRAHMENGESETZ ÄNDERN

Gebührenfreiheit für das erste Studium festschreiben

(bf) Bachelor- und Masterstudiengänge sollen aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen überführt werden. Das geht aus dem Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (14/8361) der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Weiter soll die Gebührenfreiheit für ein erstes berufsqualifizierendes Studium festgeschrieben werden. Somit erhielten die Studieninteressenten Rechtssicherheit. Schließlich sollen künftig an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften gebildet werden. Die bisherige Regelung, die den Ländern die Bildung verfasster Studierendenschaften freistellt, trage dem Interesse einer funktionierenden studentischen Selbstverwaltung nicht in ausreichendem Maße Rechnung, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums zu sichern, ist ebenfalls das Ziel eines Gesetzentwurfs der PDS-Fraktion (14/8295), durch den das Hochschulrahmengesetz geändert werden soll. Die vorhergehende Änderung des Gesetzes habe die Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal neu geordnet, aber auf Übergangsregelungen verzichtet, argumentiert die Fraktion. Dies habe zu großer Verunsicherung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen geführt. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten sich "über Nacht" auf das neue Befristungsrecht einstellen müssen. Dadurch sei der rechtsstaatliche Vertrauensschutz der Betroffenen verletzt worden.

Die Abgeordneten empfehlen nun eine Änderung der bisherigen Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes über die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen und über die Bildung von Studierendenschaften sowie eine Vorschrift, die bundeseinheitlich die uneingeschränkte Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums gewährleistet. Zudem sollen die Aufgaben der Studierendenschaften als Interessenvertretungen der Studierenden so präzisiert und erweitert werden, dass diese auch zu allen gesellschaftlichen Fragen Stellung beziehen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202080a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion