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Hartmut Hausmann
Der Europarat empfiehlt, Gewalt gegen Kinder
generell zu verbieten
Züchtigung verstößt gegen die
Menschenrechte
Eine körperliche Züchtigung von Kindern als
Erziehungsmaßnahme darf in Zukunft in Europa keinen Platz mehr
haben. Von diesem Leitsatz ausgehend hat die Parlamentarische
Versammlung des Europarats die Regierungen der 45 Mitgliedstaaten
am 24 Juni in Straßburg aufgefordert, die körperliche
Bestrafung von Kindern vollkommen zu verbieten.
Zwar ist inzwischen in allen Europaratsstaaten die
körperliche Züchtigung in Schulen abgeschafft worden,
aber nur eine geringe Zahl von Ländern hat diese antiquierte
"Erziehungsmaßnahme" auch innerhalb der Familie und an anderen
Orten generell unter Strafe gestellt, wie es internationale
Verträge fordern. Auch der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass
die körperliche Züchtigung eine Verletzung der
Menschenrechte darstellt. In ihrer Empfehlung fordern die
Abgeordneten, dass Europa zu einem Raum ohne körperliche
Bestrafung für Kinder wird.
Helena Bargholtz, die liberale schwedische Berichterstatterin,
erklärte, wenn eine solche Bestrafung gegen Erwachsene
gerichtet wäre, würde das zu Recht als
Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Doch wenn es
um Kinder gehe, würden deren fundamentalen Grundrechte
europaweit noch immer systematisch missachtet. Schweden sei habe
auf diesem Gebiet eine Vorbildfunktion übernommen. Helena
Bargholtz zeigte sich überzeugt, dass weitere Länder bald
ebenfalls ihre Gesetze ändern.
Auch der Europarat hat diese Frage bisher vernachlässigt,
wie die Parlamentarische Versammlung jetzt feststellte. Die
Staatengemeinschaft hätte sich schon längst dafür
einsetze müssen, damit alle Formen der körperlichen
Züchtigung verboten werden, um die Verpflichtungen aus der
Europäischen Sozialcharta zu erfüllen. Die
Europäische Kommission für Menschenrechte und der
Straßburger Menschenrechtsgerichtshof haben wiederholt in
ihrer Rechtsprechung der Argumentation widersprochen, dass das
Verbot jeglicher körperlicher Züchtigung nicht gegen das
Recht auf Privat- oder Familienleben verstößt. Gewalt
gegen Kinder könne auch nicht durch das Recht auf
religiöse Freiheit begründet werden.
Der Bericht verweist auf Untersuchungen an kroatischen
Universitäten, wonach 93 Prozent der Studenten in ihrer
Kindheit körperlich bestraft wurden. Das Land hat diese Strafe
mittlerweile offiziell verboten. In Griechenland wird eines von
drei Kindern wenigsten einmal pro Woche verprügelt, in
Rumänien werden 75 Prozent der Kinder zwischen elf und 13
Jahren körperlich bestraft, in Großbritannien sogar 91
Prozent, wie eine Studie aus den 90er-Jahren ergab.
Unrechtsbewusstsein fehlt den Eltern in Europa offensichtlich.
In der Slowakei waren drei Viertel der Befragten der Meinung, dass
dann und wann ein Klaps erlaubt sein müsse. Rund 42 Prozent
hielten gelegentliches Schlagen für vertretbar, 23 Prozent
sogar wiederholtes Prügeln. H. H.
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