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Hartmut Hausmann
Aus Monitoring jetzt entlassen
Reformeifer der Türkei belohnt
Die Türkei ist von der Parlamentarischen Versammlung des
Europarats in Straßburg am 22. Juni mit dem klaren Votum von
144 der 152 abgegebenen Stimmen aus einem acht Jahre andauernden
Überwachungsverfahren entlassen worden. Die Versammlung kam zu
der Überzeugung, dass die Türkei in den letzten drei
Jahren sowohl ihren Willen als auch ihre Fähigkeit unter
Beweis gestellt habe, ihre Verpflichtungen hinsichtlich
demokratischen Verhaltens und der Achtung der Menschenrechte zu
erfüllen. Besonders hervorgehoben wurden die
Verfassungsänderungen, mit denen die Macht der Armee als auch
der Staatssicherheitsgerichte zurück gedrängt wurden,
aber auch das neue Wahlgesetz, die Anerkennung von Minderheiten
sowie die Maßnahmen zur Bekämpfung von Folter und
Korruption. Noch im April hatte die Versammlung die Beendigung des
Monitorings gegenüber der Türkei abgelehnt, weil der
Staatssicherheitsgerichthof die vom Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gerügten Urteile
gegen gegen Leyla Zana und drei weitere frühere kurdische
Parlamentarier und die damit verbundenen langjährigen
Haftstrafen erneut bestätigt hatte. Am 9. Juni aber waren die
Abgeordneten vom obersten Appellationsgericht der Türkei
überraschend wegen Verfahrensfehlern des
Staatssicherheitsgerichthofs auf freien Fuß gesetzt
worden.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Fortschritte setzt die
Versammlung das Vertrauen in die Türkei, dass sie die noch
notwendigen weiteren Reformen umsetzt. In der von der
sozialistischen luxemburgischen Abgeordneten Mady Delvaux-Stehres
und dem konservativen belgischen Abgeordneten Luc van den Brande
eingebrachten Entschließung wurden dem Land in diesem Sinne in
einem so genannten Postmonitoring-Verfahren einige nicht
unerhebliche Auflagen gemacht.
So soll die Zehn-Prozent-Schwelle bei Parlamentswahlen gesenkt
und den im Ausland lebenden Türken eine Teilnahme an der Wahl
ermöglicht werden, ohne in die Türkei reisen zu
müssen. Angemahnt werden allerdings auch die Anerkennung des
Rechts auf Wehrdienstverweigerung, damit verbunden die Schaffung
eines zivilen Ersatzdienstes sowie die Reform der lokalen und
regionalen Verwaltung und die Verbesserung der Ausbildung von
Polizisten, Richtern und Staatsanwälten.
Der Delegationsleiter der deutschen Abgeordneten, Rudolf Bindig
(SPD), der dem Europarat seit 1988 angehört, sagte in der
Aussprache, die gegenwärtige türkische Regierung habe
gezeigt, dass sie bereit sei, den Worten auch Taten folgen zu
lassen: "In den letzten zwei Jahren wurde die Todesstrafe
abgeschafft, ein Politik der Nulltoleranz gegenüber Folter
proklamiert, zahlreiche Einschränkungen der Meinungs-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aufgehoben und bestimmte
kulturelle Rechte der kurdischen Minderheit anerkannt." H. H.
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