|
|
Hartmut Hausmann
EuGH verurteilt Deutschland
Prinzessin Caroline siegt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
Deutschland am 24. Juni in Straßburg einstimmig wegen
mangelhaften gesetzlichen Schutzes der Privatsphäre in den
Medien verurteilt. Damit gaben die Straßburger Richter
Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen unerlaubter
Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in mehreren deutschen
Illustrierten geklagt hatte. Zur Begründung heißt es, das
Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einem ausgewogenen
Verhältnis zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen.
Bei der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit
und dem des Schutzes des Privatlebens müsse die Frage im
Vordergrund stehen, ob die Veröffentlichung von Fotos ein
"Beitrag des allgemeinen Interesses" sei.
Das sei bei den beanstandeten Veröffentlichungen nicht der
Fall gewesen. Diese hätten Caroline von Monaco bei rein
privaten Aktivitäten gezeigt. Die umstrittenen Bilder, die von
den Illustrierten "Neue Post", "Bunte" und "Freizeitrevue"
veröffentlicht worden sind, zeigten die Prinzenfamilie im
Urlaub am Strand, beim Skifahren und beim Einkaufsbummel. Die
Richter argumentieren weiter, vor dem Persönlichkeitsschutz
müsse auch ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit
an solchen Fotos und auch das wirtschaftliches Interesse der
Illustrierten zurückstehen.
Damitwidersprechen die Straßburger Richter einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1999, in dem lediglich wegen des
besonderen Schutzbedürfnisses der Kinder die
Veröffentlichung derjenigen Fotos als unzulässig
gerügt worden war, die Caroline von Monaco mit ihren Kindern
zeigen. Die Klage der Prinzessin hatte sich deshalb gegen die
Bundesrepublik Deutschland gerichtet, weil deutsche Gerichte die
Veröffentlichung der Bilder nicht generell verboten hatten.
Über die Frage einer Entschädigung, die für alle
Staaten in Europa von Bedeutung wäre, will der Gerichthof
später eine Entscheidung treffen. H. H.
Zurück zur
Übersicht
|