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In Tageseinrichtungen mehr für Bildung
tun
Kinder im Vorschulalter
Familie. Für die Verzahnung von Elternhaus,
Bildung und Betreuung setzt sich die CDU/CSU-Fraktion in einem
Antrag (15/3488) ein. Dazu solle der Bundestag an die Länder
appellieren, in ihrer Zuständigkeit die Förderung der
Kinder zu verstärken. Im Einzelnen seien die Tagespflege
auszubauen und die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern. Die
Fraktion plädiert für "mehr Bildung für Kinder in
Tageseinrichtungen" und will das Schuleintrittsalter
verkürzen. Gleichzeitig solle die Ausbildung der Erzieher und
Erzieherinnen reformiert werden.
Die Abgeordneten stellen fest, die
Voraussetzungen für die öffentlichen Betreuungsangebote
seien je nach Bundesland und Region verschieden. Für unter
dreijährige Kinder seien sie nicht ausreichend vorhanden,
wobei es deutliche Unterschiede zwischen den neuen Ländern mit
einem Versorgungsgrad von 37 Prozent und den alten Ländern mit
nur 2,7 Prozent gebe.
"Qualität unbefriedigend"
Deutlich mehr Angebote bestünden
für die drei- bis sechsjährigen Kinder. Die Tagespflege
sei vor allem in den alten Ländern seit vielen Jahren eine
"bewährte und anerkannte Betreuungsform". Allerdings sei die
Situation im Hinblick auf die Qualität der Tagespflege sowie
die Beratung darüber teilweise unbefriedigend. Für die
Tagespflege müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um
sie als Ergänzung zu institutionellen Betreuungseinrichtungen
zu verbessern. Den Kommunen müsse es bei öffentlich
geförderten Tagespflegeplätzen vorbehalten sein, ein
Angebot zu unterbreiten, das dem örtlichen Bedarf, dem
Bildungsauftrag und dem Elternwillen entspricht.
Die von der Regierung veranschlagten Kosten
für den Ausbau der Betreuung für die unter
dreijährigen Kinder seien mit 1,5 Milliarden Euro nicht zu
leisten, heißt es in dem Antrag. Die kommunalen
Spitzenverbände erwarteten Kosten von mindestens 2,5
Milliarden Euro. Allein für den Ausbau der Tagespflege sei mit
Kosten von rund einer Milliarde Euro zu rechnen. Die von der
Regierung bis 2010 berechneten Investitionskosten für die
Umwandlung von Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze
für unter Dreijährige in Höhe von 1,44 Milliarden
Euro seien zu niedrig, weil statt der tatsächlichen Kosten von
36.000 bis 42.000 Euro pro neuem Platz nur 19.000 Euro angesetzt
worden seien.
Die von der Regierung vorgesehene
Finanzierung des Ausbaus der Betreuung unter dreijähriger
Kinder mit Mitteln aus der erhofften Entlastung der Kommunen durch
die Hartz-IV-Reformen stelle für die Kommunen ein
"unzumutbares Risiko" dar, heißt es in dem Antrag weiter.
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