rab
Anteil von Fallpauschalen an der Finanzierung
ausweiten
Krankenhausleistungen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Fallpauschalen für
die Vergütung von Krankenhaus-
leistungen sollen so angepasst werden, dass sie medizinische und
pflegerische Leistungen sachgerecht abbilden. Die Abgeordneten der
Union plädieren in einem Antrag (15/3450) dafür,
besondere Versorgungsbereiche außerhalb des
Fallpauschalenkatalogs zu vergüten. Zum einen
begrüßen die Parlamentarier grundsätzlich den
Schritt, den Anteil von Fallpauschalen an der Finanzierung
stationärer Leistungen deutlich auszuweiten.
Die Fraktion hält es aber für falsch, nahezu 100
Prozent der Krankenhausleistungen auf diese Weise zu vergüten.
So könnten rund 20 bis 30 Prozent der Krankenhausleistungen
nicht sachgerecht mit einem pauschalierten System abgebildet und
finanziert werden. Dazu gehöre die Intensivmedizin, die
neurologische Frührehabilitation, die Neurologie und die
Kinder- und Jugendmedizin. In der Folge liefen insbesondere
Universitätskliniken Gefahr, durch finanzielle Einbußen
von rund 20 Prozent erheblich gefährdet zu werden. Auch werde
nach Überzeugung der Abgeordneten die ärztliche Fort- und
Weiterbildung bisher nur unzureichend berücksichtigt.
Laut Antrag soll die Regierung demnach im Bereich der Kinder-
und Jugendmedizin die Alterssplits deutlich ausweiten und die
Konvergenzphase nicht verlängern, sodass die Budgetierung von
Krankenhausleis-tungen wie geplant Ende 2006 beendet wird. Weiter
gehe es darum, den besonderen Aufwand und die Aufgaben von
Krankenhäusern der Maximalversorgung sowie
Universitätskliniken Rechnung zu tragen. Zudem fordert die
Fraktion die Regierung auf, den Aufwand für ärztliche
Weiterbildung angemessen im Rahmen des Fallpauschalen-Systems
zusätzlich zu berücksichtigen. rab
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