|
|
vom
Ausmaß an Unterbeschäftigung soll
unmissverständlich klar werden
Antrag zur Arbeitsmarktstatistik
Wirtschaft und Arbeit. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt vor,
die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse in das Zentrum der
Arbeitsmarktstatistik zu rücken. Direkt daneben müsse die
Zahl der Unterbeschäftigung ausgewiesen werden, um das
Ausmaß an Beschäftigung und Unterbeschäftigung
"unmissverständlich" zu verdeutlichen, heißt es in einem
Antrag der Fraktion (15/3451).
Die von der Bundesagentur für Arbeit monatlich
veröffentlichten Arbeitslosenzahlen müssten das "wahre
Ausmaß der Unterbeschäftigung" besser abbilden. Der
Trend, immer mehr Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik aus der Statistik zu streichen, sei
rückgängig zu machen.
"Stille Reserve" einbeziehen
Alle arbeitsfähigen älteren Personen, die Altersrenten
aufgrund von Arbeitslosigkeit beziehen und in den Genuss des
erleichterten Arbeitslosengeldbezugs kommen, sollten wieder in die
amtliche Statistik aufgenommen werden. Ebenso sei die Statistik um
jene Personen zu bereinigen, die zwar arbeitslos gemeldet sind,
tatsächlich aber keine Beschäftigung suchen.
Schließlich fordert die Union einen Vorschlag, wie verhindert
werden kann, dass sich Personen nur deshalb arbeitslos melden, weil
sie dadurch anderweitige Sozialleistungen erhalten können. Zur
Begründung heißt es, die Bundesagentur habe im Mai eine
offizielle Arbeitslosigkeit von rund viereinhalb Millionen
veröffentlicht, während tatsächlich zwischen sechs
und sieben Millionen Menschen ohne Job seien. Es müsse eine
Regelung gefunden werden, um die "stille Reserve" in die
Unterbeschäftigungsstatistik einzubeziehen. Dabei handele es
sich um rund ein bis zwei Millionen Menschen, die zwar arbeiten
wollten, sich wegen fehlender Beschäftigungsperspektiven vom
Arbeitsmarkt jedoch zurückgezogen hätten.
Ursachen für die große Diskrepanz zwischen der
veröffentlichten Arbeitslosigkeit und tatsächlicher
Unterbeschäftigung sehen die Abgeordneten in einer
ungenügenden Definition der Erwerbslosigkeit im Dritten
Sozialgesetzbuch. Diese Rechtsgrundlage ermögliche derzeit
sowohl die Manipulation der Arbeitslosenzahlen durch
Statistiktricks sowie eine nur scheinbare Verringerung der
Arbeitslosigkeit durch kurzfristige Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik. Diese verursachten zwar Kosten und
beschönigten die amtlichen Zahlen, verbesserten aber nicht die
Beschäftigungslage, betonen die Abgeordneten. Daher sei es
erforderlich, dass die Arbeitslosenstatistik wieder eine
realistischere Lagebeschreibung des Arbeitsmarktes liefert. Dies
sei auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie der
Beschäftigungsmisere. vom
Zurück zur
Übersicht
|