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Zusatzprotokoll rasch umsetzen
Anti-Folter-Konvention
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Für eine
zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des
Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
setzt sich die FDP in einem Antrag (15/3507) ein.
Die UN-Generalversammlung hatte das Zusatzprotokoll im Dezember
2002 angenommen. Zweck sei es, so die Liberalen, eine vorbeugende
Komponente des internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen.
Bisher seien in den internationalen Menschenrechtskonventionen
lediglich nachträgliche Verfahren vorgesehen, die sich mit
zurückliegenden Menschenrechtsverletzungen befassen. Obwohl
die Bundesrepublik maßgeblich daran beteiligt gewesen sei, das
Zusatzprotokoll auszuarbeiten, habe sie es noch nicht
unterzeichnet. Den Grund sieht die Fraktion vor allem in der
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die
Zögerlichkeit aufgrund angeblicher Probleme bei der Umsetzung
steht für die FDP in keinem Verhältnis zur Gefahr, die
ein Hinausschieben der Unterzeichnung für die
Glaubwürdigkeit und die Überzeugungskraft des
internationalen Kampfes gegen Folter bedeuten könne. vom
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