sas
Umweltinformationen verbreiten
Gesetzentwurf
Umwelt. Eine "größtmögliche" systematische
Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen,
insbesondere auch mit elektronischen Mitteln, strebt die
Bundesregierung an. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur
Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes (UIG,15/3406)
eingebracht.
Die Novelle passt das UIG an eine EU-Richtlinie an und setzt
damit gleichzeitig die Vorgaben des von Deutschland 1998
unterzeichneten Übereinkommens über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten (so genannte Aarhus-Konvention), um.
Nach Darstellung der Bundesregierung gilt es, mehr Transparenz
und Bürgernähe in der Verwaltung herzustellen und die
Öffentlichkeit durch den erweiterten Zugang zu
Umweltinformationen bei umweltbezogenen Entscheidungen wirksamer zu
beteiligen. Inhaltlich werde der Begriff der Umweltinformation
ausgeweitet und präzisiert. Alle Stellen der öffentlichen
Verwaltung des Bundes sollen verpflichtet werden,
Umweltinformationen herauszugeben. Außerdem sollen diese
Stellen die Verbreitung von solcher Auskünfte aktiv betreiben.
Sie hätten zu gewährleisten, dass alle
Umweltinformationen, die von ihnen zusammengestellt werden, auf dem
gegenwärtigen Stand, exakt und vergleichbar sind.
Als informationspflichtige Stellen gelten dem Gesetzentwurf
zufolge die Bundesregierung, andere Stellen der öffentlichen
Verwaltung sowie Gremien, die die öffentliche Verwaltung
beraten. Stellen der Länder seien demgegenüber vom neuen
UIG nicht mehr betroffen. Im Weiteren solle die Frist für die
Entscheidung über Anträge auf Auskunft auf
grundsätzlich einen Monat nach Eingang des Antrags bei der
informationspflichtigen Stelle verkürzt werden. In
Ausnahmefällen könne davon abgewichen werden. Wenn etwa
die Information umfangreich oder komplex sei, könne die Frist
auf zwei Monate ausgedehnt werden; allerdings sei in diesen
Fällen die antragstellende Person über die Gründe zu
benachrichtigen, heißt es weiter.
Zu den dadurch entstehenden Kosten sagt die Bundesregierung, der
Mehraufwand für den Bund sei zurzeit nicht abzuschätzen.
Teilweise sollten die Mehrkosten in Zusammenhang mit dem
Informationszugang durch die vorgesehene Kostenregelung
refinanziert werden. sas
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