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FDP: Regelung den Ländern
überlassen
Ladenschlussgesetz
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll gesetzlich
bestimmen, dass das Ladenschlussgesetz durch Landesrecht ersetzt
werden kann. Dafür tritt die FDP-Fraktion in einem Antrag
(15/3359) ein. Zur Begründung heißt es, die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschlussgesetz vom 9. Juni
dieses Jahres habe Handlungsspielraum für eine neue Regelung
durch die Länder offen gelassen. Eine bundesrechtliche
Regelung sei für die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder für die Wahrung
der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
nicht erforderlich. Mit Blick auf regional unterschiedliche
Anschauungen und Traditionen erhielten die Länder mit der
Freigabe der Regelungskompetenz für den Ladenschluss die
erforderliche Gestaltungsfreiheit, heißt es in dem Antrag.
Eine Freigabe würde zudem den Wettbewerb unter den
Ländern fördern und böte die Chance für
Entbürokratisierungen und Flexibilisierungen bei der
Festlegung der Öffnungszeiten. Dienstleistern müsse
ermöglicht werden, in eigener Verantwortung den Wünschen
und Bedürfnissen der Kunden nachzukommen, so die Abgeordneten.
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