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bob
Verschärfungen gefordert
Jugendstrafrecht
Recht. Zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen
Straftätern will der Bundesrat auch gegenüber
Heranwachsenden, für die das allgemeine Strafrecht angewendet
wird, die Sicherungsverwahrung wie bei Erwachsenen zulassen. Die
Länderkammer will ferner die Möglichkeit schaffen, bei
schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch
Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, eine Jugendstrafe von bis zu
15 statt - wie bisher - bis zu zehn Jahren zu verhängen. Dazu
hat sie hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des
Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des
Jugendstrafverfahrens (15/3422) vorgelegt.
Durch eine Änderung im Jugendgerichtsgesetz soll ferner
klargestellt werden, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf
Heranwachsende lediglich im Ausnahmefall in Betracht kommt.
Hierdurch werde insbesondere einer sehr bedenklichen, nach Regionen
und Delikten höchst unterschiedlichen Anwendungspraxis von
Jugendstrafrecht entgegengewirkt. Der Bundesrat will überdies
grundsätzlich die Nebenklage auch in Verfahren gegen
Jugendliche zulassen und dem Aspekt der Schadenswiedergutmachung
stärkere Bedeutung beimessen. Daneben werde das Fahrverbot zu
einer eigenständigen Sanktion des Jugendstrafrechts ausgebaut
und die Zulässigkeit der Anordnung einer Meldepflicht als
erzieherischer Maßnahme gesetzlich klargestellt. Die
Länderkammer begründet ihren Vorstoß damit, in den
90er Jahren sei die registrierte Jugendkriminalität,
insbesondere die Gewaltkriminalität, stark angestiegen. In den
letzten Jahren habe sie auf Besorgnis erregend hohem Niveau
stagniert. Es bedürfe daher noch stärkerer Anstrengungen,
um der Kriminalität junger Menschen effektiv zu begegnen.
Hierzu sei ein wirksames Jugendstrafrecht unerlässlich. Die
Bundesregierung hat inzwischen verdeutlicht, sie lehne den Entwurf
der Länderkammer insgesamt ab. Er enthalte eine Reihe alter
Verschärfungsforderungen, mit denen sich das - auch vom
Bundesrat angestrebte - Ziel, die Jugendkriminalität wirksam
zu bekämpfen, nicht erreichen lasse. bob
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