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Grundrechtecharta
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Online-Konferenz zu den Themen:

"Warum braucht Europa eine Verfassung?"

und

"Sollte es ein Referendum über die EU-Grundrechtecharta geben?"



Dr. Jürgen Meyer, SPD
Bild von Dr. Jürgen Meyer, SPD

Am Donnerstag, den 16. Mai 2002 stellte sich der Vertreter des Deutschen Bundestages im EU-Konvent Dr. Jürgen Meyer, SPD in einer Online-Konferenz den Fragen zu folgenden Themen:


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Warum braucht Europa eine Verfassung?

Die Osterweiterung und die gleichzeitige Vertiefung der Europäischen Union (EU) führen zu gravierenden Veränderungen und werden das bisher bekannte Gesicht der EU neu prägen. Die EU soll durch die Osterweiterung auf insgesamt 27 Mitgliedstaaten anwachsen. Diese Entwicklung vergrößert die Notwendigkeit, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem europäischen Einigungsprozess durch eine Europäische Verfassung zu vertiefen. Den zentrifugalen Kräften einer erweiterten Union muss durch eine gleichzeitige Vertiefung entgegengewirkt werden. Die Entscheidungsstrukturen der EU sind dieser Entwicklung anzupassen. Bislang gilt noch in vielen Fällen das Einstimmigkeitsprinzip mit der Folge, dass ein Mitgliedstaat durch sein Vetorecht notwendige Beschlüsse verhindern kann. Das muss sich ändern. Zu schaffen ist ein klarer, für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger verständlicher Verfassungstext. Die Verfassung muss

  • die Grundrechte als einklagbare Rechte enthalten,
  • die Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten abgrenzen
  • sowie transparent und effektiv arbeitende Institutionen schaffen.

Kurz: Europa braucht eine Verfassung, weil die höchstrangigen Regeln für die europäische Wertegemeinschaft in bürgernaher Weise festgelegt werden müssen. Mit einer Europäischen Verfassung zu mehr europäischer Demokratie!


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Sollte es ein Referendum über die EU-Grundrechte-Charta geben?

Die Grundrechte-Charta ist die derzeit modernste Fassung eines Menschenrechtsdokuments. Mit ihr dokumentiert die EU, dass sie nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem eine Wertegemeinschaft ist. Die Charta fördert die Identitätsstiftung der Bürgerinnen und Bürger mit dem europäischen Projekt und stärkt ihren Rechtsschutz gegenüber den Organen der EU. Sie wurde von einem Konvent erarbeitet und angenommen und auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU in Nizza im Dezember 2000 "feierlich verkündet". Rechtsverbindlichkeit hat die Charta damit noch nicht erlangt. Sie muss aber Rechtsverbindlichkeit erlangen, um ihre volle Wirkung entfalten zu können. Das ist der Fall, wenn sie Teil der Europäischen Verträge, das heißt konkret zentraler Bestandteil der Europäischen Verfassung wird. Dies sollte im Weg eines europaweiten Referendums geschehen. Denn Legitimität und Akzeptanz der Charta hängen nicht nur von ihrem Inhalt, sondern auch davon ab, auf welchem Weg sie Rechtsverbindlichkeit erlangt. Welche Frage wäre besser für ein Referendum geeignet, als die Formulierung und die Sicherung von Grundrechten der Menschen gegenüber einem hoheitlichen Gemeinwesen, also den europäischen Institutionen? Am plausibelsten erscheint es, dass es in jedem Mitgliedstaat eine Mehrheit für die Charta geben muss. Bislang ist im Europarecht zwar noch kein Referendum vorgesehen, es kann aber ohne weiteres vorgesehen werden, wenn der politische Wille dafür da ist.


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  Zu diesen Themen gibt es auch ein Diskussionsforum
von Dr. Jürgen Meyer, SPD


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Links zu weiteren Informationsangeboten

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2002/eu_konvent
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