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Menschenrechte
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Hermann Gröhe, CDU/CSU

Menschenrechtspolitik ist eine zentrale politische Aufgabe; sie ist we­sentlicher Bestandteil der deutschen Außen-, Sicherheits- und Ent­wicklungspolitik, verknüpft aber auch wirtschafts- und außenwirt­schaftspolitische sowie innen- und rechtspolitische Elemente mitein­ander. Auf dieser Basis muss die deutsche Menschenrechtspolitik noch prägnantere Konturen entwickeln. Dabei reicht allein die Schaf­fung von Institutionen nicht aus.

Der in dieser Legislaturperiode ins Leben gerufene Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hat sich nach etlichen Anlauf­schwierigkeiten etabliert. Dem Engagement der Ausschussmitglieder ist es zuzuschreiben, dass dem Thema Menschenrechte nicht nur im parlamentarischen Raum, sondern auch in der Öffentlichkeit ein grö­ßeres Interesse entgegengebracht wurde. Die Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsorganisationen hat sich in den letzten Jahren intensiviert. Zu kritisieren ist jedoch das Verhalten der rot-grünen Bundesregierung: Sie hat sich schwer getan, das neue Gremium auch als vollwertigen Ausschuss angemessen zu behandeln. Dies zeigte sich schon daran, dass die politisch Verantwortlichen aus der Spitze der für den Ausschuss maßgebenden Ministerien sich auch bei politisch wichtigen und brisanten Fragen rar machten. Zu diesem Bild passt auch, dass die per Bundestagsbeschluss alle zwei Jahre vorzulegenden Menschenrechtsberichte von der rot-grünen Bundes­regierung nie rechtzeitig zum Internationalen Tag der Menschen­rechte am 10. Dezember veröffentlicht wurden. Damit handelte der grüne Außenminister seiner eigenen Forderung aus Oppositionszeiten zuwider. Der Minister hat zugleich zu verantworten, dass der Men­schenrechtsbeauftragte im Auswärtigen Amt nur unzureichend in außenpolitische Entscheidungsprozesse eingebunden wurde und damit keinen prägenden Einfluss auf die deutsche Außenpolitik ge­winnen konnte.

Als Fazit bleibt, dass die rot-grüne Regierung es nicht vermochte, ihren im Koalitionsvertrag festgeschriebenen hehren Zielen gerecht zu werden. Menschenrechtspolitik bedarf klarer Worte. Dies gilt bei­spielsweise im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte in China. Im jüngsten Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird ein ganz wichtiges Menschenrechtsproblem Chinas - das System der Administrativhaft - überhaupt nicht erwähnt, während es im Aus­schuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe immer wieder eine bedeutende Rolle spielte. Die dramatische Zahl von über 4.000 To­desurteilen und beinahe 2.500 Hinrichtungen wird verharmlosend als "häufige" Verhängung der Todesstrafe umschrieben. Aus Sicht von CDU und CSU ist hingegen erfreulich, dass die Bundesregierung das Schwerpunktthema der Union, die Religions- und Meinungsfreiheit, aufgenommen und als wichtigen Bestandteil der Menschenrechtspo­litik bezeichnet hat. Dies ist dem überparteilichen Konsens zuzu­schreiben, dass bei allem Ringen um den richtigen Weg die Men­schenrechtspolitik von dem Bewusstsein bestimmt ist, zuallererst den Menschen verpflichtet zu sein, die weltweit unter schrecklichen Men­schenrechtsverletzungen zu leiden haben. Grundsätzlich gilt, dass den Worten auch Taten folgen müssen.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2002/menschenrecht_groehe
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