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Startseite > DIALOG > Online-Konferenzen > 2003 > Online-Konferenz der Kinderkommission zum Thema "Beteiligung" vom 25. Juni 2003 >
Kinderkommission
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Transkript der Online-Konferenz
"Beteiligung - Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens"

Ekin Deligöz, B90/BGÜNE


Werner Bomrich
aus Rimbach/Odenwald (Hessen) fragte:
In der Hessischen Gemeindeordnung sind Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bei politischen Entscheidungsprozessen verankert.Aber was nützt das, wenn sich Kommunen und die Mandatsträger weigern dies umzusetzen?
Ekin Deligöz antwortet: In der Tat muss die Wahnehmung der Politiker bezüglich Kinder und Jugendbeteiligung oft noch geschärft werden. Da sind auch die Ineterssensverbände mit gefordert.

Leider muss ich den Chat jetzt verlassen! Falls Ihr /Sie noch Fragen habt/haben:
www.ekin.de
Hat Spass gemacht!
Tschüß!

Mensching, Kurt
aus Minden fragte:
Sie fordern mehr Aufklärung für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte.
Haben Sie auch die Pflichten der Eltern und die der Kinder dabei im Auge - denn die Erfahrungen für ein funktionierendes Gemeinwesen werden vor allem durch die Symetrie von Rechten und Pflichten beider Seiten gespeist. Ich würde gern von Ihnen etwas zu dieser Fragestellung erfahren.
Ekin Deligöz antwortet: Guten Tag Herr Mensching!
Die Kinderkommission ist ein Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder! Deshalb stehen für uns das Kindeswohl und damit auch Kinderrechte im Vordergrund. Wir wollen aufrechte mündige Kinder in unserer Gesellschaft.
Das Elternprivileg ist übrigens gesetzlich verankert.

Franziska
aus Tuttlingen fragte:
Ja, ich habe einen Vorschlag, wie Jugendliche besser einbezogen werden können. Ladet sie in den Bundestag ein, wenn ihr Gesetze beratet, die Jugendliche betreffen. Z.B. Bildung, Jugendschutz usw. Die Diskussion nach dem Amoklauf von Erfurt über die Auswirkungen von Computerspielen war lächerlich! Deshalb: Keine Professoren und Lobbyisten, sondern Jugendliche in die Anhörungen!
Ekin Deligöz antwortet: Das ist eine sehr gute Idee! In der KIKO werden regelmäßig auch Jugendliche zu Gesprächen eingeladen. Auch Kinder und Jugendhilfeorganisationen und Verbände werden in die Fachanhörungen mit einbezogen.

Franziska
aus Tuttlingen fragte:
Ich habe das Jugendparlament des Bundestages mal im Fernsehen gesehen. Die Jugendlichen dort sahen aus und redeten wie Bundestagsabgeordnete, nur jünger. Die waren bestimmt alle schon in den Parteien aktiv und wurden deswegen eingeladen. Wo bekommen die anderen die Möglichkeit mitzureden? Warum gibt es mitmischen.de, die Jugendseite des Bundestages nicht mehr?
Ekin Deligöz antwortet: Die Seite Mitmischen.de wird zur Zeit aktualisiert. Ursprünglich war die Seite nur für die Zeit vor der Wahl gedacht, aber jetzt soll sie dauerhaft eingerichtet werden. hast Du denn einen Vorschlag, wie Jugendliche besser mit einbezogen werden könnten?

Vick
aus Ahrensburg fragte:
Wie ernst werden Kinder- und Jugendorganisationen in der deutschlandweiten Politik wirklich genommen?
Ekin Deligöz antwortet: Die Mitglieder der KIKO nehmen sie selbstverständlich sehr ernst. Aber nicht nur wir. Alle Politiker sollten die Kinder und Jugendorganisationen ernst nehmen und unterstützen, da ihr ja auch die Wähler von morgen seid. Demokratie wächst mit Euch!

Anna
aus Hamburg fragte:
17.. Ich würde gerne zu meinem Freund nach Frankfurt ziehen und dort die Oberstufe und mein Abitur absolvieren.

...Freut mich, zu sehen, dass auch endlich mal ausländische Frauen in der Politik vertreten sind. Weiter so.
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Anna, spätestens in einem Jahr darfst Du das auch schon rein rechtlich. Aber wie ist es mit Finanzierung? Du solltest versuchen das mit Deinen Eltern zu diskutieren und sie zu überzeugen.

Katrin (Katrin.Scholler@gmx.de)
aus Bonn fragte:
Hallo, ich bin 14 und verstehe nicht, warum ich nicht wählen darf - für den Bundestag. Habe gehört, dass es eine Ini gibt, dass auch Kinder und Jugendliche wählen dürfen. Was hältst du davon?
Katrin
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Katrin,
Wir setzten uns in der Tat für die Senkung des Wahlalters ein. Ausserdem auch für möglichst breite Beteiligungmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. In der Tat gibt es eine Initiative zum Familienwahlrecht. Der Initiator ist mein Kollege Klaus Haupt. Frag ihn doch danach. Ich persönlich bin kritisch dieser Initiative gegenüber, weil nach dem Modell Eltern stellvertretend für Ihre Kinder wählen dürfen. Ich fände es besser wenn ihr selber wählen könntet z.B. bereits mit 16.

Andres für Kevin
aus Köln fragte:
das ist vielleicht eine idee, ich werde es meinem lehrer sagen und ihm ihre mail zeigen, so habe ich mehr mut. danke ihr kevin
Ekin Deligöz antwortet: Nur zu Kevin! Wünsche Dir viel Erfolg damit. Weisst Du ich habe manchmal auch Probleme mit meinem Namen. Manche denken Ekin sei ein männlicher Name und sprechen mich immer mit Herr an. Früher habe ich mich darüber sehr geärgert. Aber eigentlich ist es schön einen besonderen Namen zu haben.

Anna
aus Hamburg fragte:
Ab welchem Alter haben Kinder das Recht, von zuhause auszuziehen, wenn sie eigenständig und nicht in einer Wohngruppe leben möchten? ich habe mal 15 gelesen.
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Anna,
ohne die Zustimmung der Eltern erst ab 18. Nur in besonderen Fällen, durch eine Entscheidung des Jugendamtes früher, wenn die Eltern nicht einverstanden sind. Das sind aber ausgesprochene Ausnahmefälle. Willst Du denn ausziehen? Wie Alt bist Du jetzt?

Charline
aus Bremen (Deutschland) fragte:
Hier bin ich noch mal, Charline(12) und habe noch eine frage:Dürfen Kinder auch ein bischen im Bundesrat mitbestimmen??Und mit welchen alter darf man wählen?
Bye
Charline
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Charline, klassensprecher darfst Du schon in der ersten Klasse wählen. Politiker in Parlamenten aber erst mit 18. Ich bin der Meinung, Jugendliche sollten bereits mit 16 wählen dürfen. In manchen Bundesländern dürfen Jugendliche auch bereits mit 16 bei Kommunalwahlen teilnehmen.
Im Bundesrat dürfen Kinder und Jugendliche nicht direkt mitbestimmen. Aber Du kannst natürlich über die Jugendparlamente der Landtage und Kommunen einfluss nehmen auf die Landespolitik und damit auch den Bundesrat. Bist Du denn in einem Jugendparlament engagiert?

Franziska (bigfranz01@gmx.de)
aus Tuttlingen fragte:
Jugendparlamente gibt es doch vor allem auf lokaler Ebene? Warum gibt es nicht auch auf Bundesebene die Möglichkeit für Jugendliche mitzureden
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Franziska,
auf der Bundesebene gibt es ein Jugendparlament, aber nur einmal im Jahr. Dazu gibt es bestimmt Informationen auf der Homepage des Bundestages oder bei den Wahlkreisbüros der Bundestagsabgeordneten. Findet meistens im Herbst statt und da treffen sich eine Woche lang Jugendliche aus ganz Deutschland im Reichstag und geben am Ende Empfehlungen an die Bundesregierung ab. Mach doch mal mit!

Abdres für P.
aus Köln fragte:
Ich bin 11 Jahre (fast 12) alt und in sieben Jahren werde ich 18 sein. Bei meiner Geburt gaben meine Eltern mir den Namen Penner, musste das sein? Mein Vater ist aus Griechenland und da heisst das wohl der mutige Mann. Ich würde aber lieber gerne Kevin heissen aber Mama sagt nein. Habe ich das recht meinen Namen zu ändern. Alle ärgern mich in der Schule.
Mein grosser Bruder schreibt diese Mail für mich, er hatte Glück, er heisst Andres.
Danke für ihren Tip.
ihr P.
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Kevin, hast Du denn keinen Spitznamen? Deine Freunde könnten Dich doch so nennen. Warum denn nicht? Deinen Namen kannst Du erst ab 18 ändern, wenn Deine Eltern damit nicht einverstanden sind. Geh doch mal zum Kinderschutzbund. Die haben überall Büros und auch Juristen, die Dir helfen können und Dich auch gut beraten. Viel Glück!

Ines Klein
aus Berlin fragte:
wie kann ich als Kind (12) Entscheidungen meiner Eltern sozusagen überstimmen. Die wollen mich auf eine Schule schicken, die ich aber nicht will. Kann ich meinen Eltern dann den Art 12 zeigen und quasi sagen meinen Willen müsst ihr auch berücksichtigen?
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Ines, gute Frage! Der Art 12 bezieht sich nicht auf die Erziehungsentscheidungen Deiner Eltern, sondern verpflichtet den Staat Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Aber solltest auf jeden Fall mit Deinen Eltern sprechen und ihnen erklären, dass Du auf eine andere Schule willst. Und natürlich ihnen auch die Gründe dafür nennen warum Du auf eine andere Schule willst. Vielleicht hilft Dir ja auch Deine Lehrerin /Lehrer dabei. Warum willst Du denn auf eine andere Schule gehen?

Charline
aus Bremen (Deutschland) fragte:
Ich bin auch ein Kind und will wissen wo ich mitbestimmen darf?Denn meistens bestimmen erwachsene alles und Kinder gar nichts.
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Charline,
wie alt bist Du denn? Du kannst zum Beispiel in der Schule als Klassensprecher sehr viel mitreden, oder in Jugendgruppen. Vielleicht gibt es in Bremen auch ein Jugendparlament. Selbstverständlich solltest Du auch zu Hause mitreden dürfen, bei den Entscheidungen Deiner Eltern, die auch Dich betreffen.
Du kannst Dir sicherlich auch Deine Hobbies selber aussuchen, vielleicht sogar Deine Schule?

nicolas
aus bonn fragte:
ich bin ein kind und kein erwachsen,also verstehe ich nicht warum ich in der Gesellschaft eine grosse role schpielen sollte?
Ekin Deligöz antwortet: Hallo Nicolas, Du hast als Kind doch auch Rechte, z.B. Recht auf Schule, Recht auf Spielen, musst auch Pflichten übernehmen wie für die Schule lernen, warum solltest Du dann nicht mitreden dürfen?
Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2003/kiko_beteil/trans_deligoez
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