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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 09. Juli 2003

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich schließe mich den Vorrednern an, die dem Präsidium für die erneut vorzügliche Arbeit gedankt haben, und ich vertraue darauf, dass auch der Abschluss heute abend dasselbe Prädikat verdienen wird.

Zu den noch offenen Fragen unterstütze ich die Forderungen, die Lamberto Dini für die nationalen Parlamentsdelegierten vorgetragen hat. Sie werden in den letzten Wochen bemerkt haben, dass der Reformmotor am stärksten in der Gruppe der nationalen Parlamentsdelegierten und der Europaabgeordneten läuft. Das liegt nicht zuletzt daran, dass wir nicht in der Versuchung sind, Machtpositionen zu verteidigen, ganz abgesehen davon, dass diese völlig abhängig sind von der Unterstützung durch die Parlamente. Ich unterstreiche insbesondere die Forderungen, die auf mehr qualifizierte Mehrheitsentscheidungen hinauslaufen, etwa im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gesetzgebung gegen Diskriminierung, und ich wiederhole die entsprechende Forderung für die Einführung des Europäischen Staatsanwalts. Hier geht es darum, dass unsere Steuerzahler darauf vertrauen können, dass ein unabhängiger Staatsanwalt bei Veruntreuung Anklage vor den nationalen Gerichten erhebt.

Meine letzte Bemerkung gilt der Konventsmethode und der Rolle des Europäischen Parlaments. Ich halte es für dringend notwendig, dass der Verzicht auf diese Methode bei künftigen Verfassungsänderungen nicht von einer Regierungskonferenz allein beschlossen werden kann. Als einer der etwa 12 Delegierten dieses Konvents, die seit Dezember 1999 in beiden Kon-venten mitgearbeitet haben, apelliere ich an Sie: Dieser Fortschritt durch mehr Demokratie und eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft, für den wir uns gemeinsam eingesetzt haben, darf nicht in die Disposition einer Regierungskonferenz gestellt werden.

Beifall

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer036
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