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15. Wahlperiode
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Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Arbeit und Aufgaben

1998 hat der Deutsche Bundestag erstmals den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe eingesetzt. Bis dahin hatte es im Deutschen Bundestag einen "Unterausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe" gegeben, der ausschließlich gutachtlich zu menschenrechtsrelevanten Themen gegenüber dem Auswärtigen Ausschuss Stellung nahm. Ein zentraler Unterschied liegt zudem in der Erweiterung der Zuständigkeiten hin zu innenpolitischen Themen.

Mit der Einrichtung des Gremiums als ständiger Ausschuss hat das Parlament den Stellenwert deutlich gemacht, den es der Menschenrechtspolitik einräumt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe haben es sich zur Aufgabe gemacht, in der laufenden 15. Legislaturperiode folgende Aspekte in den Mittelpunkt der Ausschussberatungen zu stellen:

Die Sitzungen des Ausschusses sind meist nichtöffentlich. Öffentliche Anhörungen des Ausschusses betrafen beispielsweise die sogenannte nichtstaatliche Verfolgung im Asylrecht, die Frage der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in Deutschland, die Diskussion über Instrumente und Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter sowie die Einhaltung der Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf.

Der Ausschuss hat sich in der 15. Wahlperiode um zwei Mitglieder vergrößert und besteht nun aus 17 Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Hiervon sind sieben Mitglieder aus der Fraktion der SPD, sieben gehören der Fraktion der CDU/CSU an. Zwei Abgeordnete stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einen die FDP.

Die Vorsitzende des Ausschusses ist Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertretender Vorsitzender ist Rainer Funke (FDP).

Menschenrechtspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Der Ausschuss wirkt deshalb an thematisch sehr unterschiedlichen parlamentarischen Vorlagen mit. In den meisten Fällen ist der Ausschuss mitberatend tätig. Zunehmend zu beobachten ist, dass der Ausschuss Voten abgibt, die über die reine Zustimmung bzw. Ablehnung einer Vorlage hinaus gehen und bestimmte Empfehlungen aus menschenrechtlicher Sicht dem federführenden Ausschuss gegenüber ausspricht.

Der Ausschuss lässt sich ständig über die aktuelle Lage der Menschenrechte in unterschiedlichen Ländern unterrichten. Von daher ist die Tagesordnung stark von aktuellen Ereignissen geprägt. Hierzu gehören etwa Berichte der Bundesregierung zur Situation in Afghanistan, im Kosovo, in China, in Kolumbien, der Türkei, Ost-Timor, Iran, um nur einige zu nennen. Laufende Unterrichtungen erfolgen auch über die humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der Not aufgrund von Naturkatastrophen oder militärischen Auseinandersetzungen. Die Abgeordneten werden durch diese Berichte in die Lage versetzt, ihre vielfältigen unterschiedlichen Kontakte zu politischen Institutionen im In- und Ausland, zu Regierungen anderer Staaten und zu Menschenrechtsgruppen entsprechend zu nutzen und Einfluss zu nehmen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hat von Anfang an große Resonanz bei Politikerinnen und Politikern aus dem In- und Ausland sowie bei nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen gefunden. Diese sogenannten Nichtregierungsorganisationen suchen das Gespräch mit den Mitgliedern, um sie über die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern oder zu speziellen Themen zu informieren. Das geschieht beispielsweise in Form von nichtöffentlichen Anhörungen im Rahmen einer regulären Ausschusssitzung, gelegentlich werden mit Abgeordneten, die sich für spezielle Themen interessieren, Fachgespräche außerhalb der Sitzungen geführt.

Nicht selten richten sich Bürgerinnen und Bürger an die Abgeordneten im Ausschuss in der Hoffnung, konkrete Hilfe für ihre Anliegen zu erhalten, etwa wenn sie sich bei ihren Rentenansprüchen benachteiligt fühlen, wenn sie gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorgehen wollen oder aber um Unterstützung für einen von Abschiebung bedrohten Ausländer bitten. Diese Bürgeranliegen kann der Ausschuss nicht behandeln. Wie alle anderen Ausschüsse des Deutschen Bundestages berät er ausschließlich Gesetzesvorlagen, Vorlagen der Europäischen Union sowie Anträge der Fraktionen, des Bundesrates oder der Bundesregierung. Hier ist vielmehr der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag das parlamentarische Gremium, das diese Einzelfälle oder Vorschläge zur Gesetzesänderung von Bürgern prüfen und Empfehlungen in der Sache aussprechen kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a16/aufgaben_arbeit/aufgaben_deu
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