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WEU
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Die Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) /
interparlamentarische Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung

Geschichte, Inhalt, Ziele

Die Westeuropäische Union ist ein Verteidigungsbündnis mit derzeit zehn Mitgliedstaaten: Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien und Griechenland; Island, Norwegen und die Türkei haben ihren Beitritt als assoziierte Mitglieder erklärt. Schweden, Österreich, Finnland, Irland und Dänemark haben Beobachterstatus. Sitz der Organisation mit ihrem Generalsekretariat ist Brüssel.

Rechtsgrundlage der WEU ist der 1948 in Brüssel geschlossene Vertrag über die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und gemeinsame Selbstverteidigung in der durch das im Jahre 1954 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung (sog. Geänderter Brüsseler Vertrag). Kernstück des Vertrages ist Artikel V, der jeden Vertragspartner im Falle des Angriffs auf einen anderen Vertragspartner dazu verpflichtet, im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen alle ihm zur Verfügung stehenden militärischen und sonstigen Hilfen zu gewähren. Damit wird ein Verteidigungsbündnis definiert, das weitreichendere Verpflichtungen enthält als der Nordatlantikvertrag oder jeder andere derzeit gültige Vertrag, da eine automatische Beistandsverpflichtung festgeschrieben wird.

Die WEU, die in den siebziger Jahren weitgehend an Bedeutung verloren hatte, wurde in den 80er Jahren reaktiviert. Im Vertrag von Maastricht ersucht die Union "die Westeuropäische Union, die integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union ist, die Entscheidungen, die verteidigungspolitische Bezüge haben, auszuarbeiten und durchzuführen". Nach der Maastrichter Erklärung der Mitgliedsländer der WEU soll diese gleichzeitig den europäischen Pfeiler der atlantischen Allianz stärken. In der 1992 verabschiedeten Petersberger Erklärung, die die Maastrichter Vorgaben umsetzt, wird ferner die Stärkung der operationellen Rolle der WEU konkretisiert.

Der deutsch-französische Gipfel im Dezember 1998 in St. Malo eröffnete ein neues Kapitel der europäischen Sicherheitspolitik. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte der EU übernahm die EU die Rolle einer militärischen Macht. Ausgehend von den 1999 in Köln und Helsinki getroffenen Ratsentscheidungen begann die EU mit der Aufstellung eigener Fähigkeiten zur Krisenbewältigung. Als Folge der von den Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2000 in Nizza getroffenen Vereinbarungen wurden innerhalb der zweiten Säule der EU, d.h. der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die notwendigen Beratungs- und Entscheidungsgremien - (Politischer und Sicherheitsausschuss, Militärischer Ausschuss und Militärstab) geschaffen. Die Regierungschefs verpflichteten sich zur Aufstellung europäischer Krisenreaktionskräfte in einer Stärke von 50-60.000 Mann (sog. "Headline Goal") und zu einem ehrgeizigen Plan zur Beschaffung zusätzlicher militärischer Fähigkeiten. In Laeken im Dezember 2001 erklärte sich die EU eingeschränkt für Kriseneinsätze einsatzbereit. Die EU wird künftig eine wichtige internationale Rolle bei der Krisenbewältigung spielen, wenn die neuen Strukturen ihre volle Einsatzbereitschaft erreicht haben. Die auf den EU-Gipfeltreffen und auf dem Washingtoner NATO-Gipfeltreffen im April 1999 getroffenen Vereinbarungen haben den Weg für direkte Beziehungen zwischen EU und NATO geebnet, auch wenn die Modalitäten des EU-Zugangs zu den Ressourcen und Planungskapazitäten der NATO (sog. "Berlin Plus") noch nicht feststehen.

Profunde Veränderungen an der Sicherheitsarchitektur Europas haben die bisher wichtige Rolle der WEU in operativen Angelegenheiten weitgehend obsolet werden lassen. Ihr Platz in der europäischen Sicherheitsarchitektur muss nach der Übernahme der Krisenbewältigung durch die EU erst neu definiert werden. Eine wichtige Aufgabe, die von der EU nicht übernommen wurde, ist die militärische Beistandspflicht nach Artikel V des geänderten Brüsseler Vertrages. Dies wirft die Frage auf, ob die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik unvollendet bleibt, solange keine dem Artikel V entsprechende Bestimmung in den EU-Vertrag aufgenommen worden ist. Gegenwärtig stellen der Artikel V und die Verantwortung für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rüstung im Rahmen der Westeuropäischen Rüstungsgruppe (Western European Armaments Group, WEAG) und der Forschungszelle der Westeuropäischen Rüstungsorganisation (Western European Armaments Organization Research Cell; WEAO RC) den Schwerpunkt der intergouvernementalen Arbeit der WEU dar.

Parlamentarisches Organ der WEU ist gemäß Artikel IX des Brüsseler Vertrages die Versammlung, die aus Vertretern der Brüsseler Vertragsmächte bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates besteht. Die Versammlung, deren Sitz in Paris ist aus 115 Vertretern der Vertragsmächte und ebenso vielen Stellvertretern, sowie aus 146 ordentlichen und stellvertretenden Vertretern aus 19 assoziierten Mitglieds-, Partner- und Beobachterstaaten. Nach Artikel I ihrer Satzung hat die Versammlung die Befugnis, sich mit allen Fragen zu befassen, die den geänderten Brüsseler Vertrag betreffen, und ist die einzige internationale parlamentarische Versammlung mit vertraglichen Kompetenzen im Verteidigungsbereich. Ihr vorrangiges Interesse ist es, einen ständigen und intensiven Dialog mit dem WEU-Rat zu führen. Zweimal jährlich finden Plenarsitzungen am Sitz der Versammlung statt, in denen Empfehlungen an den WEU-Rat sowie Entschließungen an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsländer und anderer Länder gerichtet werden. Die Versammlung diskutiert grundlegende Fragen europäischer Sicherheit, wobei auch die Beziehungen zur Europäischen Union sowie zu anderen Sicherheitsorganisationen einen wichtigen Platz einnehmen. Ebenso befasst sie sich mit aktuellen Problemlagen, wie in jüngerer Zeit beispielsweise mit dem Krieg im Irak und den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Versammlung der WEU hat einen besonders positiven Beitrag zur Gestaltung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik geleistet, und hat eine beträchtlicher Zahl von eigenen Vorschlägen zu den verschiedensten Themen wie zum Militärstab, zu militärischen Fähigkeiten (wie der strategische Lufttransport oder die Führungstechnik) und besonders zum Nachrichtenwesen erarbeitet.

Zur Frage einer neuen institutionellen Architektur der EU hat unterbreitete die Versammlung im März 2000 den Vorschlag zur Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsversammlung. Diese Versammlung würde die Aktivitäten der EU auf dem Gebiet der Sicherheit aus der Perspektive der nationalen Parlamentarier überwachen. Die ESVV soll eine aus Vertretern der 15 Mitgliedsländer bestehende und - im Sinne der WEU-acquis "Sicherheit durch Partizipation" - um weitere Vertreter aus 15 Kandidaten- und Nichtmitgliedsländern erweiterte und im EU-Vertrag verankerte parlamentarische Versammlung sein. Diese "Lissabonner Initiative" wurde auf einer Sondervollversammlung März 2002 gestartet und hat inzwischen zu einer lebhaften internationalen Debatte über die Rolle der Parlamente in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt. Eine Reihe von parlamentarischen Konferenzen hat sich inzwischen mit der Frage, wie bestehende nationalparlamentarische Kontrollrechte erhalten und wie sie mit den komplementären Kompetenzen des Europäischen Parlaments im zivilen Bereich verknüpft werden können, befasst.

An der Spitze der Versammlung steht der Präsident. Jedes der neun weiteren Mitgliedsländer stellt einen Vizepräsidenten. Die Versammlung hat neben den Lenkungsorganen (Präsidium, Präsidialausschuß, Ständiger Ausschuß) sechs Ausschüsse eingesetzt, die regelmäßig tagen: den Verteidigungsausschuß, den Politischen Ausschuß, den Ausschuß für Technologie und Raumfahrt, den Ausschuß für Haushalts- und Verwaltungsfragen, den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität und den Ausschuß für die Beziehungen zu den Parlamenten und zur Öffentlichkeit. Hauptaufgabe der Ausschüsse ist die Vorbereitung der Berichte und Empfehlungen, die von der Versammlung in der Plenarsitzung verabschiedet werden.

Neben den Parlamentariern aus den WEU-Mitgliedsländern nehmen an den Plenartagungen auch Beobachter aus den Ländern teil, die bei der WEU assoziierte Mitglieder, assoziierte Partner oder Beobachter sind. Einen eigenen Status für assoziierte Mitglieder oder Partner hat die Versammlung bislang nicht beschlossen.

Die deutsche Delegation in der WEU setzt sich aus 18 Mitgliedern des Bundestages sowie deren Stellvertretern zusammen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/weu/weu2
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