FDP: Lärmschutz über süddeutschem Raum durch Rechtsverordnung sichern
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen süddeutschen Bevölkerung eine einseitige Rechtsverordnung erlassen, in der eine Kontingentierung der Flugbewegungen, eine Nachtflug- und Wochenendbeschränkung sowie An- und Abflugregelungen für den Flughafen Zürich vorgeschrieben werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/755), nachdem die Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle über deutschem Hoheitsgebiet und über die Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gescheitert sei. Es sei der betroffenen Bevölkerung nicht länger zumutbar, Leidtragende eines ungeregelten Zustandes um die Auswirkungen des Flughafens Zürich zu sein, heißt es im Antrag weiter. Da sich die Flugsicherung durch die Schweiz in der gegenwärtigen Form nicht bewährt habe und eine reine Rückübertragung in die nationale Verantwortung aus Sicherheits-, Pünktlichkeits- und Umweltverträglichkeitsgründen nicht zukunftsfähig sei, fordern die Liberalen die Regierung auf, die Flugverkehrskontrolle entsprechend den Vorstellungen der "Single European Sky" Verordnungen der EU-Kommission zu regeln.