|  
  
 
 11.3.3.1     Problemlagen und Reformnotwendigkeiten der WTO 11.3.3.1.1  Bewertung Wir 
bewerten die Verhandlungsführung und die Ergebnisse der zurückliegenden 4. Ministerrunde 
der WTO in Doha/Quatar weit weniger positiv als die Mehrheit der Enquete-Kommission. 
Angesichts der zunehmenden 
Polarisierung in und zwischen allen Ländern, der Erosion sozialer Standards 
und Rechte und der ungleich verteilten Lebenschancen sowie der Gefährdung öffentlicher 
Güter waren wir mit zahlreichen Entwicklungs- und Schwellenländern und zivilgesellschaftlichen 
Organisationen dafür eingetreten, dass die EU von einer weiteren Liberalisierungsrunde 
in der WTO absieht. Wir forderten die Bundesregierung auf, die bisherige Liberalisierungspolitik 
für die Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer hinsichtlich der sozialen 
und ökologischen Situation zu evaluieren. Insbesondere sollten die Lage von 
Frauen und Kindern, der Menschen- und Arbeitnehmer/innen/rechte, der Beschäftigungs- 
und Vermögensverteilung sowie der Entwicklungsperspektive der Länder des Südens 
bewertet und hieraus Konsequenzen für eine Entwicklung gezogen werden, die sich 
primär an sozialer Gerechtigkeit, Demokratie und ökologischer Nachhaltigkeit 
orientiert. Die 
Industrieländer – allen voran die EU und die USA – haben es versäumt, die berechtigte 
Kritik am internationalen Handelsregime und der WTO aufzunehmen sowie institutionelle 
und politische Konsequenzen zu ziehen. Stattdessen waren die Verhandlungen in 
Doha davon geprägt, die Glaubwürdigkeit der WTO nach dem Scheitern der 3. Ministerkonferenz 
in Seattle/USA um jeden Preis wieder herzustellen und einen reibungslosen Verhandlungsprozess 
zu garantieren. So blieben die u.a. aus dem bestehendem internationalen Handelsregime 
resultierenden Probleme der Globalisierung und andere, seit Jahren umstrittenen 
Fragen ebenso unbeachtet wie die Forderungen der Entwicklungsländer; vereinbart 
wurden lediglich weitere umfangreiche Liberalisierungsschritte. Ungelöst bleibt das Problem der mangelnden personellen und 
materiellen Ausstattung der meisten Länder, die diese daran hindert, bereits 
bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und wirkungsvoll an den parallel laufenden 
komplexen Verhandlungen in der WTO zu alten und neuen Themen teilzunehmen. Es 
gab keine Fortschritte in der Frage, wie eine spezielle und differenzierte (special 
and differential treatment) Behandlung der Entwicklungs- und Schwellenländer 
im Kontext der WTO zu garantieren und auszubauen wäre, um auf die unterschiedlichen 
Entwicklungsbedürfnisse angemessen zu reagieren. Von dem seit Jahrzehnten geforderten 
verbesserten Marktzugangs für Produkte aus den Entwicklungsländer in die Industrieländer 
kann nach wie vor keine Rede sein, die Einhaltung der bisherigen entsprechenden 
Zusagen lässt weiter auf sich warten. Entgegen den Aussagen im Endbericht gab 
es in Doha in der Frage der Patentierung (TRIPS-Abkommen) keine „echten Fortschritte“, 
es wurde lediglich das bestehende nationale Recht bestätigt, unter bestimmten 
Bedingungen eine Zwangslizensierung für Arzneimittel zu vergeben. Substanzielle 
Verbesserungen, wie sie in der Diskussion um preisgünstige HIV-Präparate und 
die Patentierungspraxis der transnationalen Konzerne gefordert wurden, um die 
Basisgesundheitsversorgung weltweit abzusichern, blieben aus. Die einflussreiche 
amerikanische Pharmalobbygruppe (PhRMA) hat nach Doha deshalb zu Recht triumphiert, 
dass sich an dem bestehenden System nichts geändert hat. Inwieweit die Präzisierung 
des TRIPS-Abkommens die Rechtssicherheit vergrößert, bleibt abzuwarten. Wie 
bisher wird die rechtliche Klarstellung weiterhin in den kostspieligen Streitschlichtungsverfahren 
stattfinden, die allerdings von den Entwicklungsländern aufgrund des dafür notwendigen 
finanziellen und personellen Budgets in der Regel nicht genutzt werden können. 
Auch wurden keinerlei Fortschritte erzielt, um die Schiedsgerichtsverfahren 
der WTO transparenter zu machen und die Parlamente sowie zivilgesellschaftliche 
und multilaterale Organisationen aus dem Umfeld der Vereinten Nationen oder 
die IAO einzubeziehen. Damit ist in Doha das Grundproblem der WTO, die unzureichende 
demokratische Struktur, genauso wenig angegangen worden, wie die Einbindung 
sozialer Standards in das Regelwerk der WTO. Gleichzeitig konnte die EU in Doha ihr aus dem Jahr 1998 bekanntes 
Konzept einer „umfassenden Verhandlungsrunde“ als Verhandlungsansatz einbringen, 
hierüber die Positionen der Industrieländer durchsetzen sowie den Orientierungsrahmen 
für den Diskussionsprozess der nächsten Jahre vorgeben. Letztlich wurden alle 
Überlegungen sowie Vorschläge zur weiteren Liberalisierung über die Themenfelder 
Investitionen, Wettbewerb, öffentliche Auftragsvergabe, Dienstleistungen, Patentierung 
(Singapur-Issues) gebündelt, obwohl deren detaillierte Ablehnung durch die Mehrheit 
der Entwicklungsländer, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Teilen 
der 
  Gewerkschaften bereits im Vorfeld der Ministerkonferenz in Doha bekannt war. 
Die immer wieder angemahnte „Gestaltung der Globalisierung“ wurde zugunsten 
einer Forcierung der weltweiten Liberalisierung aufgegeben. 11.3.3.1.2  Feststellung Vor diesem Hintergrund stellen wir fest: So kann keine kooperative, 
auf gleichberechtigte Teilhabe verpflichtetet „Gestaltung der Globalisierung“ 
zur Minimierung der negativen und Förderung der positiven Effekte aussehen. 
Es ist positiv, dass im Endbericht für einzelne Problemfelder – Marktzugang, 
special and differential treatment, Umwelt- und Sozialstandards, Demokratiedefizit 
und Intransparenz der WTO – die Kritik aufgenommen und in entsprechende Empfehlungen 
umgesetzt wurde. Die Diskrepanz zwischen Reformnotwendigkeit und Beharrungsvermögen 
der WTO wird hiermit besonders deutlich. Indem es die Verhandlungen in Doha 
positiv bewertet, verharmlost der Endbericht jedoch die Realität. Hier von einer 
„Entwicklungsrunde“ zu sprechen, deren Substanz sich möglicherweise in den nächsten 
Jahren erweisen würde, kaschiert das nach wie vor bestehende Machtungleichgewicht 
zwischen den Entwicklungs- und Industrie ländern, welches sich eben auch in 
den „Ergebnissen“ von Doha widerspiegelt. Es ist sogar fraglich, inwieweit das 
Abschlusswort des WTO-Vorsitzenden, dass die Verhandlungen zu allen neuen Themen 
(Singapur-Issues) erst stattfinden, wenn auf der kommenden 5. Ministerkonferenz 
der WTO alle Mitgliedsländer der Auffassung sind, diese Verhandlungen anzugehen, 
bindend sein wird. Unabhängig davon wird aber inzwischen eine Macht des Faktischen 
geschaffen, der Verhandlungskorridor festgelegt und wie so oft reduziert sich 
der politische Ansatz trotz ungelöster und sich zuspitzender Probleme auf die 
Maxime „Weiter so wie bisher“. Diese negative Richtung des Handelsregimes ist nicht zufällig, 
sondern durch die Zielstellung der WTO vorgegeben. Hier geht es eben nicht um 
die Konstitution eines multilateralen Handelssystems, dass Entwicklung und sozialen 
Wohlstand befördert. Das Regelwerk der WTO soll lediglich Unternehmen den Marktzugang 
eröffnen, um zu handeln; weitergehende Fragen der sozialen und ökonomischen 
Entwicklung spielen eigentlich keine Rolle. Hinzu kommt, dass die multilateralen 
Handelsvereinbarungen primär in Übereinstimmung mit den Exporteure und Importeuren 
bzw. ihren Lobbyisten abgeschlossen werden, während die betroffenen zivilgesellschaftlichen 
Gruppen – Beschäftigte und Verbraucher – trotz ihres Konsultations- und Beobachterstatus 
„keinen“ Einfluss auf die Entscheidung haben. Weil aber die Maximierung des 
Handels nicht gleichzusetzen ist mit der Erweiterung der Möglichkeiten für eine 
gleichmäßige Entwicklung halten wir es für notwendig, das Handelsregime der 
WTO zu verändern – weg von der reinen Marktzugangsperspektive hin zu einer nachhaltigen 
und tragfähigen sozialen und ökologischen Entwicklungsperspektive. Dieser Politikwechsel 
verlangt sowohl eine stärkere Einbindung der WTO in den Kontext der Vereinten 
Nationen als auch eine Aufgabenbeschränkung der Welthandelsorganisation. Für 
uns verbinden sich beide Elemente in der Frage nach der zukünftigen Regulierung 
der internationalen Investitionstätigkeit und den daraus resultierenden Anforderungen 
für die transnationalen Unternehmen. 11.3.3.1.3  Auslandsinvestitionen und Investitionsregime Leider 
                          konnte sich die AG Waren-, Güter und Dienstleis 
                          tungen diesem Problemkomplex nicht explizit widmen. 
                          Wie die Kommissionsmehrheit hoffen wir aber, dass sich 
                          in weiteren Untersuchungen dem Themenfeld in entsprechender 
                          Weise angenommen wird. Hinzuweisen ist aber darauf, 
                          dass sich die Thematik implizit in den meisten Abschnitten 
                          der AG Waren und Dienstleistungen wiederfindet. Verwiesen 
                          sei hier nur auf Kapitel 3.1.6 
                          „Zur statistischen Erfassung der Globalisierung“ 
                          auf 3.3 „Problemlagen und Reformnotwendigkeiten der 
                          WTO“, auf die Bewertung der Investitionstätigkeit 
                          im Kontext von Fusionen und Übernahmen und der 
                          Stellung von Konzernen im Kapitel 
                          3.4 „Handel und Wettbewerb in der Globalisierung“ 
                          sowie auf das Kapitel 3.6 „Verhaltenskodizes 
                          transnationaler Unternehmen“. Aufgrund der Darstellungen 
                          und Schlussfolgerungen im Endbericht widersprechen wir 
                          der Ansicht, dass sich die Kommission zu den Fragen 
                          Direktinvestitionen und transnationale Konzerne nicht 
                          positioniert hätte. Allerdings wurde der konventionelle 
                          Diskussionsrahmen nicht verlassen – Direktinvestitionen 
                          steigen und sind positiv für die Entwicklung, Konzerne 
                          tragen zur Diffusion von Wissen und Technologie bei 
                          etc. Auch wenn die Widersprüche im Globalisierungsprozess, 
                          die zunehmende Polarisation und die wachsenden Probleme, 
                          auf nationaler Ebene die internationalen Entwicklungen 
                          adäquat zu beeinflussen, durchaus korrekt wiedergegeben 
                          werden – gerade die internationale Investitionstätigkeit, 
                          das Verhalten von Konzernen und die politisch geschaffenen 
                          Bedingungen für die existierenden „Investitionsregime“ 
                          werden nicht in einen größeren Begründungszusammenhang 
                          gestellt. Der Endbericht ist in dieser Hinsicht inkonsistent, 
                          fällt hinter das erreichte wissenschaftliche Diskussionsniveau 
                          zurück und greift nicht die erarbeiteten politischen 
                          Ansätze der Vergangenheit auf. In einer ausführlichen Stellungnahme (Lötzer, Huffschmid 2002) 
haben wir begründet, warum wir den Aufbau eines internationalen Investitionsregimes 
im Rahmen der VN für notwendig erachten, das an den Ergebnissen der seit 1945 
geführten Diskussion ansetzt und nicht primär auf die Interessen der Unternehmen 
abstellt, sondern soziale, ökologische und entwicklungspolitische Kriterien 
in den Vordergrund stellt. Ausdrücklich erkennt die UN-Charta von 1974 über 
die ökonomischen Rechte und Pflichten die politische Souveränität von Nationalstaaten 
an, „das öffentliche Interesse durch Regulierung von Auslandsinvestitionen zu 
schützen ... und die Autorität, die Handlungen von transnationalen Konzernen 
durch die Einführung von Auflagen auf ihren Territorien zu überwachen, um so 
sicherzustellen, dass ausländische Investitionen den wirtschaftlichen, sozialen 
und ökologischen Prioritäten der nationalen Entwicklung dienen“ (Mies, von Werlhof 
1999: 179ff).  
  Die ausschließliche Betonung des Investorenschutzes, die Freiheit der Kapitalmobilität, 
die Inländerbehandlung ausländischer Konzerne, die Meistbegünstigungsklausel 
und der Rechtsanspruch auf Entschädigung sowie Kompensation bei „Enteignung 
und staatlicher Regulierung“ schlug sich bereits in der von der OECD angestoßenen 
Diskussion über das multilaterale Investitionsabkommen (MAI) nieder. Nach dessen 
berechtigter Ablehnung findet sie sich nun in der WTO als Thema „Handel und 
Investitionen“ wieder oder wird im Rahmen von multi- und bilateralen Freihandelsabkommen 
behandelt. Der 
VN-Kontext böte die einzige Möglichkeit, um diese verengte Behandlung der Thematik 
zu erweitern und an den Zielstellungen der nachholenden Entwicklung, der Teilhabe 
und der Verpflichtung der Konzerne auf ihre soziale Verantwortung und die Stärkung 
der Menschenrechte auszurichten. Hinzu kommt, dass im Kontext der Stärkung der 
„Global Governance“ die VN als einzig relevantes Gefüge etabliert ist und sich 
daran auf absehbare Zeit kaum etwas ändern dürfte (Paech 2001). Unseres 
Erachtens kann und soll die WTO somit aufgrund der eigenen verkürzten Zielsetzung 
und ihres strukturellen 
Zuschnitts nicht den Aufbau eines multilateralen Investitionsregimes forcieren 
oder die bisherigen Ansätze bündeln. Selbstverständlich wäre die WTO an diesem 
Prozess zu beteiligen, zumal die bisherigen und zukünftigen Kompromisse und 
Regelungen in die WTO-Regeln zu implementieren sind. Eine 
auf soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit orientierte Strategie 
zur Steuerung der Investitionsströme und der Machtbeschränkung der Konzerne 
hat unser Ansicht nach zunächst die nationale Handlungs ebene zur Erhöhung 
der demokratischen Gestaltungsmacht gegenüber transnationalen Konzernen zu stärken. 
Unabhängig von der institutionellen Entwicklung und Anbindung des Investitionsregimes 
müssen globale Mindeststandards ein differenziertes Instrumentarium zur zielgerichteten 
Lenkung bieten. Es ist unter den ungleichen sozioökonomischen Bedingungen somit 
unerlässlich, die Ungleichbehandlung – die als Diskriminierung von inländischen 
und ausländischen Unternehmen definiert wird und damit im WTO-Kontext untersagt 
ist – beizubehalten bzw. die Unterscheidung aufgrund qualitativer Kriterien 
auszubauen. Die unumschränkte Garantie des Markteintritts hätte demgegenüber 
eine geringere Rolle einzunehmen. Ansonsten würden die Möglichkeiten von Entwicklungs- 
und Schwellenländern beschnitten, ihre heimische Industrie zu entwickeln sowie 
den Einfluss der transnationaler Konzerne (TNK) zu beschränken. Angesichts der 
negativen Effekte der Globalisierung wird auf der internationalen Ebene der 
Aufbau multilateraler, sanktionsfähiger Mindeststandards mit der Zielsetzung 
präferiert, die aggregierte Nachfrage zu steigern, die negativen Effekte des 
Wettbewerbs auf Löhne und soziale Standards zu minimieren und die institutionellen 
Voraussetzung für eine politische Gestaltung der Globalisierung unter nachhaltigen 
Gesichtspunkten zu steigern (Tolentino 1999: 183ff). Ein Ausgangspunkt dabei 
ist, dass bei unterschiedlichen Bedingungen angesichts der differenzierten Wirkungen 
von ADI und der Tätigkeit der TNK in der Realität keine generell positive Bilanz 
gezogen werden kann (Hanson 2001, Crotty, Epstein & Kelly 1998). Ein lediglich 
liberaler Rahmen für alle Länder mit rechtsverbindlichen Kriterien wird folglich 
kaum ausreichen, die Probleme zu lösen.  Empfehlung Wir fordern die Bundesregierung auf, sich 
auf nationaler und internationaler Ebene dafür einzusetzen, ein internationales 
Investitionsregime zu entwickeln, das sozialen, ökologischen und entwicklungspolitischen 
Ansprüchen gerecht wird und sich an folgenden Kriterien orientiert: –    Der Aufbau globaler 
rechtsverbindlicher Standards zur Vermeidung unfairer Geschäftspraktiken (z.B. 
Bestechungsverbot) wie es die UNCTAD fordert (UNCTAD 2000b:205). –    Das Unterbinden weiterer 
Konzentrationsprozesse z.B. mittels Festlegung von Obergrenzen für Weltmarktanteile 
von TNK und der technischen und finanziellen Unterstützung und Kooperation im 
Bereich der Kontrolle von M&A-Aktivitäten. –    Die Durchsetzung 
der Besteuerung von TNK durch das Welteinkommensprinzip, um das Verschieben 
von Gewinnen in Konzernteile zum Zwecke der Minimierung der Steuerlast zu unterbinden. –    Eine weitreichende 
einheitliche Regelung der Publizitäts- und Offenlegungspflicht für Unternehmen, 
um die eklatanten Informationsdefizite zu minimieren. –    Die Verankerung von 
menschenrechtlichen, sozialen, gewerkschaftlichen und ökologischen Mindeststandards, 
deren Nichtbeachtung nationale und internationale Sanktionen nach sich zieht. –    Eine Stärkung des 
grenzüberschreitenden unternehmerischen Haftungsrechts und eine verbesserte 
juristische Zusammenarbeit, um strafrechtlich und haftungsrechtlich relevantes 
Vorgehen gegen Unternehmen zu verbessern. –    Die Etablierung eines 
Schiedsgerichtsverfahren, welches die ökonomische Macht und den politischen 
Einfluss der TNK kompensiert. Neben der Streitschlichtung ist hierbei auch ein 
Petitions- und Klagerecht für nichtstaatliche Akteure (Gewerkschaften, NGO, 
indigene Gemeinschaften) einzuführen, dass Sanktions- und Schadenersatzregelungen 
beinhalten muss. Empfehlung Wir fordern die Bundesregierung auf, sich 
für Verhandlungen über ein Investitionsregime im VN-Kontext einzusetzen. Um 
angesichts der laufenden und zukünftig angestrebten Verhandlungen in der WTO 
und anderen internationalen Organisationen zum Investitionskomplex keine Fakten 
zu schaffen, die diesem Prozess widersprechen fordern wir die Bundesregierung 
auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen: –    Ein Moratorium bezüglich aller Vereinbarungen internationaler Organisationen 
oder der Industrieländer (OECD, WTO, NAFTA, EU) einzuhalten, das eine 
  weitere Liberalisierung und Deregulierung zur Forcierung von Direktinvestitionen 
verhindert. –    Keine weiteren Forderungen 
von IWF/Weltbank und bei der Kreditkonditionalisierung zuzulassen, die in Bezug 
auf Öffnung der Entwicklungs- und Schwellenländer für ADI mit einer Minimierung 
ihrer qualitativen Steuerungsmöglichkeit verbunden ist. –    Die personelle und 
finanzielle Ausstattung für Entwicklungs- und Schwellenländer zu erhöhen bzw. 
bereitzustellen, um die fachliche Kompetenz zu erhöhen, damit die bestehenden 
Bestimmungen des GATT/WTO sowie anderer Vorschriften (z.B. freiwillige Kodizes) 
nachvollzogen werden können.  –    Einen Maßnahmenkatalog 
zu entwickeln und den institutionellen Rahmen zu schaffen, der die Erpress 
barkeit hinsichtlich der Gewährung von Steuervorteilen, Subventionen, Aussetzung 
gesetzlicher Bestimmungen etc. wirkungsvoll verringert. –    Die Einführung bzw. 
Beibehaltung von Kapitalkontrollen zu unterstützen, um die Steuerung der ADI 
und der Portfolioinvestitionen hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität im 
Empfänger- und Geberland zu garantieren. –    Konzepte zu entwickeln 
und zu implementieren, welche die Gewinnverschiebung der TNK u.a. durch die 
entsprechende Gestaltung interner Verrechnungspreise und Kreditvergabe verhindern. –    Einen festgelegten 
Anteil der Wertschöpfung der TNK zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter, zum Ausbau der sozialen Sicherung und Infrastruktur und der Verbesserung 
der ökologischen Situation am unmittelbaren Standort einzusetzen. 
 
  
  
 |