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Kreiswahlleiter

Die Kreiswahlleiter und deren Stellvertreter werden vor jeder Wahl durch die Landesregierungen oder von ihnen benannten Stellen benannt. Er ist der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses.

Neben administrativen Aufgaben ist der Kreiswahlleiter u. a. zuständig für:

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/k6
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