MIETVERTRAG IN JEDEM FALL ALLEIN FORTSETZEN DÜRFEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Im Todesfall soll in jedem Fall die "überlebende Person" der häuslichen Gemeinschaft das Mietverhältnis allein fortsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf (14/308) der PDS zur "Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/des Mitmieters " vor. Nach bisherigem Recht sei Personen, die mit der/dem Verstorbenen in keinem verwandschaftlichen Verhältnis stehen, ein Anspruch auf Übernahme des Mietvertrages verwehrt. Zur Lösung schlägt die PDS eine Änderung des Bügerlichen Gesetzbuches vor.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller