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Bundesverfassungsgericht weist Klagen ab

Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts
Bundesverfassungsgericht: Zweiter Senat
© dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August 2005 die Klagen der Abgeorneten Jelena Hofmann (SPD) und Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) abgewiesen. Die Neuwahl des Bundestages wird somit am 18. September 2005 stattfinden.

Bundeswahlausschuss

Die Zweite Sitzung des Bundeswahlausschusses zu den Parteibeschwerden wegen Nichtzulassung wird im Web-TV um 11.00 Uhr übertragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/
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