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THEMEN DER WOCHE


Bundesverfassungsgericht weist Klagen ab

Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts
Bundesverfassungsgericht: Zweiter Senat
© dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August 2005 die Klagen der Abgeorneten Jelena Hofmann (SPD) und Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) abgewiesen. Die Neuwahl des Bundestages wird somit am 18. September 2005 stattfinden.

Ihre Fragen zur Bundestagswahl

Der virtuelle Adler

Herzlich willkommen! Ich bin Ihr virtueller Berater, und informiere Sie zum Thema 'Wählen gehen'. Ich kann mich über vieles mit Ihnen unterhalten. Darf ich Sie zu einem Gespräch einladen?

Was darf ich Ihnen zum Thema 'Wählen gehen' erzählen?




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"Was macht eigentlich...?" ein Bundeswahlleiter

Aufnahme aus dem Studio des Parlamentsfernsehen
v.l. Johann Hahlen, Moderator Sönke Petersen, Wolfgang Zeh
© DBT

Am 18. September sind rund 62 Millionen Menschen aufgerufen, den 16. Deutschen Bundestag zu wählen. Was für die einen lediglich ein Kreuz auf dem Wahlschein ist, bedeutet für andere viel Arbeit - sowohl vor als auch nach der Wahl. In der Sendereihe "Was macht eigentlich...?" stellt Sönke Petersen die beiden Männer vor, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl und die Konstituierung des neuen Parlaments große Verantwortung tragen: den Bundeswahlleiter, Johann Hahlen und den Direktor beim Deutschen Bundestag, Prof. Wolfgang Zeh. Sie beantworten alle Fragen rund um die Bundestagswahl 2005: Welche Parteien werden überhaupt zur Wahl zugelassen? Wie wählen Deutsche im Ausland und worauf wird eigentlich der Amtseid des Kanzlers und der Minister abgelegt? Interessantes, Wissenswertes und Erstaunliches rund um die Bundestagswahl 2005.

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Bundespräsident Köhler stimmt vorgezogener Neuwahl zu

Bundespräsident Horst Köhler
© dpa
Lupe

"Ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt." Mit diesen Worten begann Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juli 2005 seine Fernsehansprache.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte nach dem gescheiterten Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, die Auflösung des Parlaments am 01. Juli 2005 beantragt. Bundespräsident Köhler gab dem Ersuchen Schröders statt und beendete die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorzeitig.
Sollte Klage erhoben werden, wird das Bundesverfassungsgericht die endgültige Entscheidung treffen.

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Selbstauflösungsrecht des Parlaments - Pro und Kontra

v.l. Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen), Moderator Petersen, Nooke (CDU/CSU)
© DBT
Lupe

Die Ankündigung von Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) und Günter Nooke (CDU/CSU) stellen in der Sendereihe "Streitgespräch Blickpunkt Bundestag" ihre Standpunkte zum Thema "Selbstauflösungsrecht des Parlaments" dar und diskutieren diese Frage sowohl im historischen als auch im verfassungsrechtlichen Kontext.

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Auflösung des Bundestages und vorzeitige Wahlen

Blick in den Plenarsaal
© DBT
Lupe

Das Grundgesetz sieht zwei Möglichkeiten einer Auflösung des Bundestages vor - nach Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG und nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG. In beiden Fällen liegt die Entscheidung, den Bundestag aufzulösen, beim Bundespräsidenten. Es gibt also weder eine automatische Auflösung noch ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments; dieses hat es jedoch in der Hand, eine Auflösung zu verhindern, indem es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählt (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GG). Nach erfolgter Auflösung müssen "innerhalb von sechzig Tagen" (Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG) Neuwahlen stattfinden. Der "aufgelöste" Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen, wie sich aus Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt; es gibt also keine parlamentslose Zeit.

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Quelle: http://www.bundestag.de/
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