PFLEGELEISTUNGEN ENTBÜROKRATISIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) ge- Viele Einrichtungen, in denen teilstationäre und/oder ambulante Pflegeleistungen erbracht werden, haben häufig einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und bekommen zudem ihre Leistungen nicht entsprechend vergütet. Das führt die PDS in einer kleinen Anfrage zur Entbürokratisierung teilstationärer und ambulanter Pflegeleistungen (14/556) aus und verweist auf die Notwendigkeit, die Pflegequalität zu sichern und zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, was sie plant, um die Qualität der Pflegeversicherung im Interesse der Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtungen so zu erhöhen, daß wichtige Rechtsfragen für Leistungserbringer effizienter und unbürokratischer geregelt werden. Dabei gehe es um die Festlegung von Grundsätzen und Maßstäben für die Qualität und Qualitätssicherung, die Vorschriften über Pflegevergütung, den Inhalt der Pflegeleistungen, die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen, die Abgrenzung der Aufwendungen für Pflegeleistungen von nicht pflegesatzfähigen Aufwendungen sowie die Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen. Darlegen soll die Regierung auch ihre Position zur Vereinfachung der Verwaltung der Pflegeversicherung und zum Übergang vom Sachleistungs- zum Zuschußprinzip in der Pflegeversicherung. Die Oppositionsabgeordneten interessiert darüber hinaus, wie eine eindeutige und verbindliche Schnittstellenzuordnung beim Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V/Krankenversicherung), beim Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI/Pflegeversicherung) und beim Bundessozialhilfegesetz auch im Zusammenhang mit der stationären Pflege gesichert werden kann. Gefragt wird auch, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen teilstationäre und ambulante Krankenpflegedienste für ihre Gäste/Patienten zeitweilige Pauschalabrechungen vornehmen sollten, wenn diese aufgrund einer vorübergehenden Verschlechterung ihrer Situation einen höheren Pflege- Assistenz-Aufwand benötigen.
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