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70/1999
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KEIN SCHULDHAFTES VERHALTEN ISRAELISCHER SICHERHEITSKRÄFTE (ANTWORT)

Bonn: (hib) in- Die zuständigen Behörden des Landes Berlin haben bisher keine Erkenntnisse über schuldhaftes Verhalten israelischer Sicherheitskräfte bei einer Protestaktion gegen die Verschleppung des Vorsitzenden der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, am 17. Februar in Berlin übermittelt. Darauf habe der Sprecher des Auswärtigen Amtes bereits am 19. Februar hingewiesen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/724) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/520). Damals wurden zwei kurdische Männer und eine kurdische Frau vor bzw. im Generalkonsulat in Berlin von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Dem Sprecher des Auswärtigen Amtes sei damals noch nicht bekannt gewesen, daß zwei der Erschossenen durch Schüsse in den Hinterkopf getötet worden sind. Bundesbehörden sind nach Regierungsangaben nicht mit Ermittlungen betraut worden. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sei als erstinstanzliche Strafverfolgungsbehörde nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht zuständig. Es habe aber wegen der tödlichen Schüsse Kontakte zwischen der israelischen Regierung und Bundesbehörden gegeben. Die Bundesregierung habe den Anschlag auf das israelische Generalkonsulat verurteilt und ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß es Opfer auf Seiten der Straftäter gegeben hat. Die Untersuchungen zur Frage eines möglichen schuldhaften Verhaltens der israelischen Sicherheitskräfte liege in den Händen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft Berlin, so die Bundesregierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907008
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