EINIGE STEUERVERWALTUNGEN BILDEN MEHR JUGENDLICHE AUS (ANTWORT)
Bonn: (hib) fi- Vor dem Hintergrund der Jugendarbeitslosigkeit ermöglichen einige Steuerverwaltungen der Länder mehr Jugendlichen eine Ausbildung, als dies nach dem Personalbedarf erforderlich wäre. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/807) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/715). Die Jugendlichen erhielten so Ausbildungsmöglichkeiten und Qualifizierungschancen und hätten bessere Aussichten, einen Arbeitsplatz zu finden, als dies ohne die Ausbildung der Fall wäre. Damit wird nach Regierungsangaben ein Beitrag zum "Sofortprogramm zur Qualifizierung und Beschäftigung von 100.000 Jugendlichen" geleistet. Der Inhalt der Ausbildung zum Steuerbeamten sei breit angelegt und berücksichtigte die möglichen Einsatzbereiche der Nachwuchskräfte nach der Laufbahnprüfung. Eine "Spezialausbildung", die auf die Tätigkeit in der Betriebsprüfung oder in der Steuerfahndung ausgerichtet sei, finde nicht statt. Vielmehr setze der Einsatz in diesen Bereichen voraus, daß die Nachwuchskräfte nach der Laufbahnprüfung zunächst mehrere Jahre Erfahrungen in den anderen Dienststellen des Finanzamtes sammeln. Ein voll einsatzfähiger Betriebsprüfer stehe erst fünf bis sieben Jahre nach der Laufbahnprüfung zur Verfügung. Ein Einsatz in der Großbetriebsprüfung komme erst nach weiterer mehrjähriger Tätigkeit in der Betriebsprüfung eines Finanzamtes in Betracht.
Die Regierung weist darauf hin, daß die Länder in der Steuerverwaltung keine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt haben. Deshalb seien keine Aussagen zu den Personal- und Sachkosten für die Betriebsprüfung und Steuerfahndung möglich. Aus Statistiken könne nicht der Schluß gezogen werden, die Einstellung weiterer Prüfer führe umgehend zu weiteren Mehrsteuern, da sich etwa 78 Prozent der Mehrsteuern aus der Prüfung der Großbetriebe ergäben, die derzeit alle viereinhalb Jahre geprüft würden.
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