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83/1999
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SCHULDENUMWANDLUNG SCHEITERT AN FEHLENDEN PROJEKTVORSCHLÄGEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) en- Seit 1992 hat die Bundesregierung insgesamt rund 23,4 Millionen DM an Zinszahlungen auf Forderungen aus der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) erhalten, die im Rahmen der Umwandlungsfazilität der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) den entsprechenden Schuldnerregierungen bereits zur Schuldenumwandlung zugesagt, aber noch nicht in Projektvereinbarungen umgesetzt waren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/789) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Einnahmen aus Forderungen der Entwicklungszusammenarbeit seit 1992 (14/692) hervor. Die Bundesregierung erläutert darin weiter, Zinszahlungen fielen grundsätzlich auf zugesagte FZ-Schuldenumwandlungsbeträge an, bis eine Projektvereinbarung zwischen dem Partnerland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterzeichnet ist. Bei sechs von elf in Frage kommenden Ländern sei es jedoch bis heute zu keiner Vereinbarung gekommen, entweder weil von der Partnerregierung keine Projektvorschläge unterbreitet wurden, oder weil das zugrundeliegende Umschuldungsabkommen mangels Erfüllung der Strukturanpassungsauflagen längere Zeit nicht in Kraft war. Die in Frage kommenden Länder sind Bolivien, Ecuador, Peru, Honduras, Nicaragua, Republik Kongo, Kamerun, Elfenbeinküste (Côte d?Ivoire), Jordanien, Vietnam und die Philippinen. Insgesamt beläuft sich für diese Länder die Gesamtzusage an FZ-Schuldenumwandlungen auf 709,15 Millionen DM.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908312
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