ÜBER GEPLANTE ATOMGESETZ-ÄNDERUNG AUSKUNFT GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) um- Auskunft über eine Regelung im Atomgesetz, die sich auf das Erlöschen von Genehmigungen, Erlaubnissen und Zulassungen bezieht, verlangt die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/877). Mit dem Einigungsvertrag seien im Atomgesetz Fristen für das Fortgelten von Genehmigungen, Erlaubnissen und Zulassungen für kerntechnische Einrichtungen auf DDR-Gebiet bestimmt worden. Genehmigungen und Erlaubnisse für Kernkraftwerke sollten Mitte 1995, für Beförderungen radioaktiver Stoffe Mitte 1992 und alle sonstigen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen Mitte 2000 unwirksam werden. Durch Änderung des Atomgesetzes im vergangenen Jahr sei die Frist für "alle sonstigen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen" bis Mitte 2005 verlängert worden, so die Oppositionsfraktion. In einer nun von der Koalition geplanten Änderung des Atomgesetzes sei vorgesehen, diese Übergangsfrist wiederum wie im Einigungsvertrag auf Mitte 2000 zu befristen. Die PDS hält diesen Entwurf einer Anschlußregelung für widersprüchlich. Die Regierung wird aufgefordert zu sagen, wie viele Bescheide über Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen aus der Zeit der DDR nach dem 30. Juni 2000 noch benötigt werden, wer die jeweiligen Inhaber sind und bis wann die Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen voraussichtlich noch in Anspruch genommen werden sollen.
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