STEUERLICHE FÖRDERUNG DER EURO-3-PKW LÄUFT AUS (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- Die steuerliche Förderung von Personenwagen, die bei den Schadstoffgrenzwerten die sogenannte Euro-3-Norm einhalten, soll Ende dieses Jahres auslaufen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/864) vor, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert werden soll. Pkw, die nach 1999 erstmals zugelassen werden, sollen nur dann noch eine befristete Steuerbefreiung erhalten, wenn sie mindestens die Schadstoffgrenzwerte der Euro-4-Norm einhalten. Dadurch will die Bundesregierung erreichen, daß vom nächsten Jahr an nur die beste am Markt verfügbare Technik steuerlich gefördert wird. Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird nach Regierungsangaben erforderlich, weil die Europäische Kommission in einer Richtlinie EG-weit verbindliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt hat. Nach dieser Richtlinie gibt es nur zwei Stufen von Schadstoffgrenzwerten, und zwar die Euro-3-Norm, die am 1. Januar 2001 verbindlich wird, und die Euro-4-Norm, die ab 2006 für die erstmalige Zulassung von Pkw verlangt wird. In dem von der Bundesregierung vor zwei Jahren verabschiedeten Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz war die Steuer für emissionsarme und verbrauchsgünstige Pkw gesenkt worden. Voraussetzung dafür war eine Einigung mit der Europäischen Kommission gewesen, die im Vorgriff auf EG-weit verbindliche Schadstoffgrenzwerte die steuerliche Förderung durch befristete Steuerbefreiungen für solche Pkw zugelassen hatte, die die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Schadstoffgrenzwerte einhielten. Steuerliche Anreize seien aber nur für Pkw zulässig, deren Grenzwerte der gültigen EG-Richtlinie entsprechen. Um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden, habe sich die Regierung verpflichtet, die steuerliche Förderung von Euro-3- und Euro-4-Pkw an die Regelungen der EG-Richtlinie anzupassen, sobald diese verkündet ist.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vor, Krafträder sowohl nach dem Hubraum als auch nach den Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen zu besteuern. Ferner sollte geprüft werden, ob Neufahrzeuge und nachgerüstete Fahrzeuge, die die Emissionsstandards einhalten, steuerlich gleichgestellt werden können. Derzeit erhielten Neufahrzeuge der Euro-3- oder Euro-4-Norm sowohl den günstigeren Kfz-Steuersatz als auch eine befristete Steuerbefreiung, während für nachgerüstete Fahrzeuge nur der reduzierte Steuersatz gewährt werde. Die Bundesregierung entgegnet, sie wolle in diesen Gesetzentwurf keine weiteren Regelungen aufnehmen, um die sofortige Umsetzung der Vereinbarung mit der Europäischen Kommission nicht zu verzögern. Grundsätzlich unterstütze sie das Anliegen, die Besteuerung der Krafträder stärker den umweltpolitischen Erfordernissen anzupassen. Eine emissionsbezogene Kfz-Steuer für Krafträder müsse aber sorgfältig erarbeitet und mit den betroffenen Kreisen und der Europäischen Kommission erörtert werden. Sie will nach eigenen Angaben einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, sobald die Kommission eine weitere Abgasstufe für Krafträder vorgeschlagen hat.
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