FINANZVERWALTUNG ÜBER GESETZESÄNDERUNGEN uml;EITNAHuml;INFORMIERT (ANTWORT)
Bonn: (hib) fi- Den Steuer-Abteilungsleitern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Beschlüsse des Bundestages zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (14/442, 14/443) Anfang März auf Disketten übergeben worden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1075) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/874). Die Texte seien auf Wunsch der Landesfinanzbehörden auch per e-Mail geliefert worden. Die Finanzverwaltung sei damit in die Lage versetzt worden, ihre Mitarbeiter über die Gesetzesänderungen "zeitnah" zu informieren und Fortbildungsveranstaltungen zur praktischen Anwendung einzuleiten. Ebenso seien die Gesetzesänderungen frühzeitig unter der Homepage des Bundesfinanzministeriums ins Internet eingestellt worden. Informationspapiere der Bundesfinanzakademie für die Bediensteten der Finanzämter seien erarbeitet worden, um Fragen der Steuerzahler und der Steuerberater zu dem Gesetz beantworten zu können, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus habe das Finanzministerium die Bürger durch Anzeigen in regionalen Tages- und Boulevardzeitungen, durch ein Faltblatt und eine Telefonaktion unterrichtet. Die Freistellungsanträge im Zusammenhang mit der Neuregelung zu den 630-DM-Verträgen würden ohne zusätzliches Personal in den Finanzämtern bearbeitet. Sie müßten vorrangig erledigt werden. Über Verzögerungen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben derzeit keine Informationen vor. Die Finanzpräsidenten (Zoll) seien am 2. März 1999 über das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform auf einer eigens dazu veranstalteten Dienstbesprechung in Bonn informiert worden. Am 18. März hätten sich die Oberfinanzdirektionen, Zollehranstalten und das Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung über die ökologische Steuerreform während einer Fachtagung des Finanzministeriums informiert und die Informationen an die Hauptzollämter weitergegeben. Seitdem finde ein reger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Ministerium und der Außenverwaltung statt.
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