AUSKUNFT ZU SOZIOKULTUR VERLANGT (GROßE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SIW-ku) Mit 32 Fragekomplexen versucht die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage (14/1575) an die Bundesregierung zum Thema Soziokultur eine aktuelle begriffliche Klärung zu erreichen und Informationen über die praktische Umsetzung der Arbeit im soziokulturellen Bereich und die Förderung soziokultureller Belange zu gewinnen. Hintergrund, so die Union, sei eine kulturelle Praxis, die sich in den siebziger Jahren entwickelte und allgemein als Soziokultur bezeichnet worden sei. Vor zwanzig Jahren habe sich die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren gebildet, die inzwischen ca. 380 Einrichtungen in freier Trägerschaft vertritt. Vor annähernd 10 Jahren habe die damalige Bundesregierung in einer Antwort auf eine erste Große Anfrage zur Soziokultur zu wichtigen Aspekten dieses Bereichs Stellung genommen. Durch Veränderungen in der bundesdeutschen Gesellschaft - nicht zuletzt durch die Wiedervereinigung - ist es nach Ansicht der CDU/CSU nun notwendig geworden, die kulturellen und soziokulturellen Begrifflichkeiten neu zu definieren, sie zu präzisieren, und die Realisierung soziokultureller Ansätze durch die verschiedenen Institutionen ebenso zu klären, wie die Zuständigkeit der Kommunen, der Länder und des Bundes.
Der Klärungsbedarf tangiert alle wesentlichen Ressorts und reicht von den Auswirkungen auf Arbeitsplätze bis zur Definition finanzpolitischer Rahmenbedingungen oder der Einbettung in die europäische Kulturförderung. Im Detail wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Gleichsetzung von ‚Soziokultur' mit ‚Laienkultur' nach Ansicht der Regierung heute noch gerechtfertigt ist und ob soziokulturelle Zentren noch immer überwiegend ein Phänomen von Großstädten mit studentischem Milieu sind, oder diese Art der Kultureinrichtung inzwischen auch im Bereich von Klein- und Mittelstädten sowie im ländlichen Raum anzutreffen ist. Gesagt werden soll ferner, wie viele soziokulturelle Zentren und Projekte es in der Bundesrepublik gibt, wie viele Personen dort haupt- und nebenberuflich arbeiten und welche Auswirkungen die gesetzlichen Neuregelungen zu den 630-DM-Jobs und zur Scheinselbständigkeit auf deren Arbeit haben.
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