Rechtsausschuss
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUM VERUNSTALTEN DURCH GRAFFITI
Berlin: (hib/BOB-re) Die als Graffiti bezeichnete Verunstaltung von Gegenständen und Bauwerken soll künftig strafrechtlich eindeutiger erfasst werden. Dies ist im Ergebnis das Ziel von Gesetzentwürfen der CDU/CSU (14/546), der F.D.P. (14/569) und des Bundesrates (14/872), zu denen der federführende Rechtsausschuss am morgigen Mittwoch, 27. Oktober, eine öffentliche Anhörung veranstaltet. Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchner Straße 3 - 5, Raum 376/377.
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