RATSRICHTLINIE DER EU ZU CHEMIKALIEN UMSETZEN (VERORDNUNG)
Berlin: (hib/KER-um) Mit dem Ziel, die Ratsrichtlinie vom September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) vollständig umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Verordnung vorgelegt (14/2119).
Mit der Verordnung wird die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane geregelt und weitere chemikalienrechtliche Vorschriften geändert.
Den Angaben zufolge greift die Regierung mit dieser Verordnung die Verordnungsermächtigungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Chemikaliengesetzes auf. Darüber hinaus wird die kontrollierte Beseitigung des PCB, die Dekontaminierung oder Beseitigung PCB-haltiger Geräte und/oder die Beseitigung von PCB-Abfall geregelt.
Wie die Bundesregierung darlegt, wird die Durchführung der Verordnung weder beim Bund noch bei den Ländern und Gemeinden zusätzliche Kosten verursachen. Die Anforderungen der Verordnung, Abfälle mit unterschiedlichem Gefährdungspotential getrennt zu fassen, getrennt zu halten, getrennt zu entsorgen und unverzüglich zu beseitigen, konkretisierten nur die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung beziehungsweise umweltverträgliche Beseitigung.
Eventuell zusätzliche Behandlungskosten würden durch eingesparte Entsorgungskosten kompensiert werden, erläutert die Bundesregierung.
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