AUSKUNFT ZU SOZIALGESETZBUCH FÜR BEHINDERTE VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Wann die Bundesregierung den in den Koalitionsvereinbarungen angekündigten Gesetzentwurf für ein Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), das das uneinheitliche und zersplitterte Leistungsrecht für Behinderte zusammenfasst, vorlegen wird, will die CDU/CSU durch eine Kleine Anfrage (14/2281) in Erfahrung bringen.
Die Fraktion will wissen, ob die Regierung bereit ist, die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herauszulösen und sie damit von der Nachrangigkeit zu befreien, und ob in diesem Zusammenhang bereits Verhandlungen mit den Sozialhilfeträgern aufgenommen worden sind.
Die Bundesregierung soll des Weiteren darlegen, ob sie für die Neugestaltung der Eingliederungshilfe ein Bundesleistungsgesetz für angemessen hält und ob sie neben der Vereinheitlichung des Rehabilitationsrechts auch den Leistungskatalog, das heißt Art, Umfang und Dauer der Leistungen der Rehabilitationsträger harmonisieren will.
Die Regierung soll ferner mitteilen, ob sie daran denkt, die Selbstbestimmung der Behinderten durch die Einführung eines persönlichen Budgets zu fördern und ob Leistungskürzungen zu erwarten sein werden, um beispielsweise die verbesserte Bereitstellung von Gebärdendolmetschern finanzieren zu können.
Sagen soll sie auch, ob sie es für sinnvoll hält, das Schwerbehindertengesetz in das SGB IX zu übernehmen, speziell vor dem Hintergrund der Tatsache, dass damit eine Verlagerung des Schwerbehindertenrechts vom Arbeits- in das Sozialrecht erfolgen würde.
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