BUNDESRAT WILL BUNDESBESOLDUNGSGESETZ ÄNDERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/KER-in) In Niedersachsen nehmen Lehrkräfte in der Funktion einer Leiterin/eines Leiters und einer stellvertretenden Leiterin/eines Leiters von Orientierungsstufen umfangreiche Leistungs- und Koordinierungsaufgaben wahr, die bei der Bewertung des Amtes nicht berücksichtigt werden.
Darauf weist der Bundesrat in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (14/2094) hin, und erläutert weiter, es bedürfe deshalb einer Ermächtigungsgrundlage im Bundesbesoldungsgesetz, die die Gewährung von Stellenzulagen ermöglicht.
Die bisherige Regelungsermächtigung decke die niedersächsische Zulagenregelung nicht mehr ab, weil die Orientierungsstufe mittlerweile landesweit eingeführt und etabliert sei und insofern nicht mehr als "neue Schulform” gelte.
Mit der nun vorgelegten Novelle will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Stellenzulagen in der Orientierungsstufe schaffen. Kosten ergäben sich allein im Landesbereich mit Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung, so die Länderkammer. Die Bundesregierung hat laut ihrer Stellungnahme keine Einwendungen gegen die Novelle.
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