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002/2000
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LEITSÄTZE DER OECD SUBSTANZIELL ÜBERARBEITEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-wi) Die Bundesregierung tritt nach eigenen Worten dafür ein, die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen substanziell zu überarbeiten. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/2403) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1554) weiter erklärt, betreffe dies insbesondere die Anpassung der Leitsätze an neue Entwicklungen bei internationalen Vereinbarungen und Instrumenten. Als Schwerpunkte der Revision habe sie eine Verstärkung des Umweltkapitels, die Verbesserung arbeitsrechtlicher Standards sowie eine stärkere Berücksichtigung des Ziels der nachhaltigen Entwicklung und der Menschenrechte in die Diskussion eingebracht.

Unterschiedliche Auffassungen bestehen laut Regierung zwischen den OECD-Mitgliedsstaaten vor allem bei umwelt- und arbeitsrechtlichen Fragen, der Einbeziehung der Menschenrechte in die Leitsätze und der Ausdehnung des territorialen Geltungsbereichs auf nicht der OECD angehörende Staaten. Es sei gegenwärtig nicht absehbar, ob und in welcher Weise Interessengegensätze in diesen Punkten überbrückt werden könnten. Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben davon überzeugt, durch eine geschlossene Haltung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union könnten Fortschritte in diesen Fragen erreichbar sein. Über die Fortentwicklung der rechtlich nicht verbindlichen Leitsätze würden parlamentarische Gremien weiter informiert, sobald konkrete Ergebnisse des Revisionsprozesses absehbar seien. Die PDS hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, die OECD-Leitsätze seien der einzige international anerkannte Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, in ihrer derzeitigen Form aus dem Jahr 1976 jedoch kein adäquates Instrumentarium, um auf die veränderte Rolle der Konzerne im Globalisierungsprozess zu reagieren.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000203
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