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006/2000
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CHRISTENVERFOLGUNG HAT NICHT ZUGENOMMEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-mr) Durch Berichte ihrer Auslandsvertretungen wird die Bundesregierung regelmäßig über die Situation der Menschenrechte in der Welt unterrichtet. Diese Berichterstattung habe für die vergangenen Jahre nicht erkennen lassen, dass die Verfolgung von Christen in aller Welt tendenziell zugenommen hat, erklärt sie in ihrer Antwort (14/2431) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU zur Verfolgung von Christen in aller Welt (14/1279). Durch die zahlreichen und häufig engen Kontakte der deutschen Zivilgesellschaft mit bedrängten Christen in aller Welt, durch die Anteilnahme deutscher Gemeinden an deren Schicksal und durch das umfangreiche und detaillierte Wissen in Deutschland über deren Situation sehe sich die Bundesregierung in "besonderer Weise" gefordert, sich weltweit gerade auch für verfolgte Christen einzusetzen. Dabei sehe sie die bestehenden Kontakte der deutschen Zivilgesellschaft mit christlichen Gemeinden weltweit als einen wichtigen Bestandteil deutschen menschenrechtlichen Engagements. Ein solcher Ansatz tue dem Gedanken der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte keinen Abbruch.

Die in der Großen Anfrage zitierte Zahl von 163.000 im Jahr 1998 wegen ihres Glaubens getöteten Christen entstammten einer Dokumentation, die nicht hinreichend belegt sei. Aus methodischen Gründen sei es fraglich, ob anhand dieser Zahlen eine Zunahme der Verfolgung von Christen belegt werden könne. So komme der UN-Sonderberichterstatter zu Fragen religiöser Intoleranz, Professor Abdelfattah Amor, in seinem Bericht 1999 zu dem Ergebnis, es habe weltweit eine Zunahme von religiösem Extremismus gegeben, der wiederum zu religiös bedingter Gewalt geführt habe. Urheber und Opfer dieser Gewalt seien aber in allen Religionen zu finden. Hinweise, wonach Christen von dieser Entwicklung mehr als Anhänger anderer Religionen betroffen seien, fänden sich nicht in dem Bericht. Insbesondere die Überlagerung von politischen, sozialen, ethnischen und religiösen Faktoren in zahlreichen Konflikten, bei denen das religiöse Element in einem nicht religiösen Konflikt lediglich instrumentalisiert werde, verböten eine solche Aussage. Dabei sei nicht zu übersehen, dass in den vergangenen Jahren in einzelnen Ländern Übergriffe gegen Christen temporär zugenommen haben. In Indonesien seien die in diesem Jahr dramatisch zunehmenden Übergriffe und die Angriffe pro-indonesischer Milizen auf die einheimische, überwiegend christliche Bevölkerung Ost-Timors Ausfluss des Konflikts um die Unabhängigkeit dieses Territoriums von Indonesien. Angriffe des muslimischen Bevölkerungsteils auf die christliche Bevölkerung der indonesischen Molukken-Insel Ambon hätten ebenfalls keinen religiösen Kern, sondern gingen auf die sich verändernde Balance zwischen zwei Bevölkerungsgruppen zurück.

Wichtigstes Mittel, so die Regierung, einzelne Staaten für das Thema der Religionsfreiheit zu sensibilisieren und diese weltweit durchzusetzen, blieben diejenigen Menschenrechtsübereinkommen, die den Schutz der Glaubensfreiheit garantieren. Ihnen müsse zu umfassender Geltung und Durchsetzung verholfen werden. Das Recht auf Religionsfreiheit gehöre zu den zentralen Forderungen aller grundlegenden Menschenrechtsdokumente und das Eintreten für Religionsfreiheit weltweit sei "fester und wichtiger" Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Grundlage für eine solche nach außen gerichtete Menschenrechtspolitik sei die vorbehaltlose Verwirklichung des Rechts auf Religionsfreiheit und der wirksame Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit im Inneren Deutschlands. So nehme sie deshalb die kritischen Anmerkungen, die Professor Abdelfattah Amor nach seinem Besuch in Deutschland im Jahr 1997 zur Situation der Muslime in Deutschland gemacht hat, "sehr ernst". Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des Eintretens für Religionsfreiheit weltweit sei es, sich in gleicher Weise und in gleicher Intensität für die Glaubensfreiheit aller Religionen und religiösen Gruppen und für die Opfer religiöser Verfolgung und Diskriminierung unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit einzusetzen. Daran orientiere sich die Bundesregierung. So gewähre Deutschland den Opfern religiöser Verfolgung Schutz, gleich welcher religiöser Gemeinschaft sie angehören. Muslimische Ahmadias, Aleviten, Baha`is, Christen (katholische, protestantische, syrisch-orthodoxe und andere), Sikhs und Yeziden hätten in Deutschland Asyl erhalten, soweit sie in ihren Heimatländern Verfolgung unter anderem wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000601
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