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013/2000
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WEHRPFLICHTIGEN "BESONDERE VERGÜTUNG" GEWÄHREN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-vt) Die Bundesregierung will Wehrsoldempfängern eine "besondere Vergütung" gewähren, wenn sie eine Tätigkeit ausüben, für die Besoldungsempfänger eine Erschwerniszulage erhalten oder künftig erhalten werden. Diese besondere Vergütung ist ein steuerfreier Geldbezug, dessen jeweilige Höhe sich aus dem Betrag der entsprechenden Erschwerniszulage ergibt, gekürzt um einen fiktiven Steueranteil in Höhe von 25 Prozent, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2498).

Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Juli 1998 in Kraft treten. Mehrkosten für den Verteidigungsetat entstünden dadurch nicht, so die Regierung. Die aufgrund der Kürzung der Zulagenbeträge um einen fiktiven Steueranteil von 25 Prozent entstehenden Minderausgaben hätten sich 1998 auf rund 1 Million DM (985.000 DM für Grundwehrdienstleistende und 20.000 DM für Wehrübende) belaufen.

Für 1999 und die Folgejahre erwartet die Regierung Einsparungen von rund 2 Millionen DM (1,97 Millionen DM für Grundwehrdienstleistende und 40.000 DM für Wehrübende). Mit der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Besoldungsänderungsverordnung seien die meisten Aufwandsentschädigungen, die Besoldungsempfängern bis dahin gewährt wurden, in steuerpflichtige Erschwerniszulagen umgewandelt worden, erläutert die Regierung weiter.

Für Wehrsoldempfänger, die bisher ebenfalls Aufwandsentschädigungen erhalten haben, soll die geplante Regelung in das Wehrsoldgesetz aufgenommen werden, wobei sie mit den Besoldungsempfängern gleichbehandelt werden sollen. Abweichungen ergäben sich aus den gegenüber den Erschwerniszulagen um 25 Prozent gekürzten Beträgen, heißt es in dem Gesetzentwurf.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001302
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