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044/2000
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KOMPETENZEN DES BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUMS STÄRKEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die dem Bundeswirtschaftsministerium im Herbst 1998 entzogenen Zuständigkeiten aus der Abteilung I sollen vollständig wieder dorthin zurück verlagert werden.

Dies fordert die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag "für eine sachgerechte Aufteilung wirtschaftspolitischer Zuständigkeiten" (14/2707).

Künftig sollte das Wirtschaftsministerium der Jahreswirtschaftsbericht wieder federführend erstellen. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung, gesamtwirtschaftliche Analysen und die Zuständigkeit für den Sachverständigenrat sollten wieder vollständig beim Wirtschaftsministerium zusammengeführt werden, heißt es in dem Antrag.

Ebenso sollten die europapolitischen Kompetenzen des Bundesfinanzministeriums mit Ausnahme der finanzbezogenen Aspekte wieder dem Wirtschaftsministerium zufallen, da es sich fast ausschließlich um außenwirtschaftliche oder beihilferechtliche Zuständigkeiten handele, die in einem Wirtschaftsressort zusammengezogen sein müssten.

Den im Sommer letzten Jahres von Bundeswirtschaftsminister Müller vorgelegten "Wirtschaftsbericht 99" sollte es nicht mehr geben, fordert die F.D.P. Ferner wollen die Liberalen dem Wirtschaftsministerium die völlige Zuständigkeit für wirtschaftspolitische Fragen bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) übertragen.

Die Abteilung VII "Geld und Kredit" des Bundesfinanzministeriums sollte darüber hinaus in das Bundeswirtschaftsministerium zurückverlagert werden, heißt es in dem Antrag.

Dies sei im Interesse einer Arbeitsteilung, die alle Kräfte des Finanzministeriums auf die Steuer- und Finanzpolitik einerseits konzentriere und die zugleich dem Wirtschaftsministerium die Möglichkeit eröffne, wieder eine konzeptionelle und branchenübergreifende umfassende Wirtschaftspolitik zu betreiben.

Zur Begründung argumentieren die Abgeordneten, das Finanzministerium stehe mit den Herausforderungen in der Steuer- und Haushaltspolitik vor Aufgaben, die dazu führten, dass andere wirtschaftspolitisch wichtige Vorhaben im Geld- und Kreditwesen, wie etwa ein neues Finanzmarktförderungsgesetz, an den Rand gedrängt würden.

Auch sei es nicht sinnvoll, wenn die europäische Beihilfekontrollpolitik im gleichen Ministerium angesiedelt sei, in dem über die Gewährung von Beihilfen fiskalisch entschieden werde.

Gesamtwirtschaftliche Analysen und wirtschaftswissenschaftliche Forschung führten ein Schattendasein. Statt dessen werde die Wirtschaftspolitik durch "mediengerechte Ad-hoc-Entscheidungen" bestimmt, so die F.D.P.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004403
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