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202/2000
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ARBEITSLOSIGKEIT BEI SCHWERBEHINDERTEN VERRINGERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-as) "Dringenden Handlungsbedarf" sieht die Bundesregierung, was den Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter angeht.

In ihrer Antwort (14/3925) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3851) beziffert sie die derzeitige Quote arbeitsloser Schwerbehinderter auf etwa 18 Prozent.

Sie sei damit annähernd doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote. Vordringlich sei dabei, "umfassende Barrierefreiheit" zu schaffen, so dass Schwerbehinderte eigenständig eine Arbeit aufnehmen könnten, die ihren Kompetenzen entspricht.

Dabei muss der Begriff "Barriere" nach Darstellung der Regierung umfassend verstanden werden. So gebe es Barrieren im bautechnischen Sinne, im Straßenverkehr und "nicht zuletzt in den Köpfen der Menschen".

Ein Nahziel des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter sei es, rund 50.000 arbeitslose Schwerbehinderte bis zum Oktober 2002 wieder in Arbeit zu bringen.

Das am 7. Juli vom Bundestag beschlossene Gesetz soll nach nochmaliger Behandlung im Bundesrat am 1. Oktober 2000 in Kraft treten.

Es enthalte eine Regelung, wonach Schwerbehinderte für die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz hätten.

Unter einer notwendigen Arbeitsassistenz sei eine wegen der Behinderung notwendige persönliche Unterstützung des Schwerbehinderten bei der Erledigung beruflicher Tätigkeiten zu verstehen.

Selbst wenn auf Grund des Rechtsanspruchs auf eine Arbeitsassistenz solche Leistungen vermehrt in Anspruch genommen würden, rechnet die Bundesregierung mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Mehrbedarf.

Wie es in der Antwort weiter heißt, prüft die Regierung derzeit auch, inwieweit Leistungen für die notwendige Arbeitsassistenz auch von anderen Leistungsträgern als den zuständigen Hauptfürsorgestellen, etwa den Trägern der beruflichen Rehabilitation, erbracht werden können.

Dadurch würden die Hauptfürsorgestellen entlastet. Zur Finanzierung Mittel aus der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz zur Verfügung.

Eine Altersbegrenzung für die Förderung der beruflichen Integration von Schwerbehinderten ist nach Regierungsangaben nicht vorgesehen.

Geplant sei, dass die Bundesanstalt für Arbeit in jedem Arbeitsamtsbezirk grundsätzlich nur einen Integrationsfachdienst beauftragt, der berufsbegleitende und psychosoziale Dienste umfasst.

Dadurch soll erreicht werden, dass den Arbeitgebern ein einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht und sie nicht mit vielen verschiedenartigen Diensten zu tun haben.

Auf die spezialisierten Fachdienste wie die Integrationsdienste für psychisch Behinderte, für Blinde und Sehbehinderte werde man auch weiterhin angewiesen sein, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung erwartet, dass im Zuge des flächendeckenden Ausbaus der Integrationsfachdienste die bereits bestehenden Spezialdienste ohne größere Probleme integriert werden können und im Ergebnis die notwendigen Fachkräfte überall zur Verfügung stehen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020202
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