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235/2000
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REGIERUNG KANN KALI-WETTBEWERBSVERBOT NICHT AUFHEBEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-nl) Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das im Rahmenvertrag zwischen der Treuhandanstalt und der Kali und Salz AG in Kassel im Jahre 1993 vereinbarte Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Dies stellt sie in ihrer Antwort (14/4124) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/4033) fest. Die Vertragsparteien hatten sich damals verpflichtet, für die Dauer von zehn Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH mit Sitz in Kassel zu treten. Die GmbH war aus dem Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel hervorgegangen. Im Vertrag hätten sich die Unternehmen verpflichtet, beim Verkauf von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Käufer zu übertragen, wenn die erworbenen Aktivitäten zu Wettbewerbszwecken gegenüber der GmbH genutzt werden könnten. Die Kaligrube in Bischofferode sei nach Einschätzung der damaligen Entscheidungsträger betriebswirtschaftlich weder in das Konzept der GmbH zu integrieren noch als separates Unternehmen weiterzuführen gewesen. Die Grube habe daher geschlossen werden müssen. Im Übrigen hätten sich die Vertragsparteien im Rahmenvertrag verpflichtet, diesen nicht offenzulegen. Die Regierung prüft nach eigenen Angaben, welche Möglichkeiten bestehen, die in ihrer Existenz bedrohten DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungsgesellschaft mbH in Bleicherode (Thüringen) zu unterstützen. Das Unternehmen sei von der Treuhandanstalt 1992 privatisiert worden. Aus diesem Privatisierungsvertrag ließen sich jedoch keine Ansprüche gegenüber der Treuhand-Nachfolgerin, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, herleiten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023508
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